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Neue Regeln für Gewerbeabfall

Neue Regeln für Gewerbeabfall

Von: Abfallwirtschaft

Seit 1. August gilt eine neue Gewerbeabfallverordnung. Die Verordnung regelt, wie Betriebe die bei ihnen anfallenden Abfälle sammeln, sortieren und entsorgen müssen. Darauf weist die Abfallwirtschaftsberatung des Landkreises Unterallgäu hin. Diese hat die wichtigsten Informationen hierzu im Internet unter <link http: www.unterallgaeu.de gewerbeabfall>www.unterallgaeu.de/gewerbeabfall zusammengefasst. Unter anderem müssen Gewerbetreibende nun weitere Abfallarten separat sammeln, zum Beispiel Holz. Neu ist auch, dass die Abfallsammlung und -entsorgung dokumentiert werden muss. Nach wie vor benötigen Betriebe mindestens eine Restmüll- und eine Biomülltonne. Die Größe hängt vom jeweiligen Gewerbe ab. Bei Fragen zur Abfallentsorgung gibt die Abfallwirtschaftsberatung Auskunft unter Telefon (08261) 995 -367 oder -467.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 14.10.2024