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Neue Regelung für Schweinehalter

Neue Regelung für Schweinehalter

Von: Pressestelle

Das routinemäßige Kürzen von Schweineschwänzen ist in der Europäischen Union (EU) grundsätzlich verboten. Schweinehalter, die dies weiterhin tun oder Tiere mit gekürzten Schwänzen halten wollen, müssen ab Juli schriftlich nachweisen, dass das sogenannte Kupieren zum Schutz der Tiere unerlässlich ist. Darauf weist Dr. Hubert Rainer vom Veterinäramt am Unterallgäuer Landratsamt hin.

Ab Juli müssen alle Schweinehalter eine sogenannte Tierhalter-Erklärung haben, die sie bei Kontrollen vorweisen können. „Hierfür müssen diese eine betriebliche Analyse der Risiken für Schwanzbeißen durchführen und das tatsächliche Vorkommen von Schwanz- und Ohrenbeißen erheben“, erklärt Rainer. Die Tierhalter-Erklärung ist ab dem Ausfüllen ein Jahr gültig.

Auch innerhalb der Lieferkette - also vom Ferkelerzeuger über den Aufzüchter bis hin zum Mäster - dient die Erklärung als Nachweis, die Schwänze kürzen zu dürfen. „Ist das Kürzen der Schwänze zum Beispiel in einem Mastbetrieb unabdingbar, ist es erforderlich, dass dem Ferkelerzeuger eine Kopie der aktuellen Tierhalter-Erklärung des Mästers vorliegt, damit er für diesen Mäster die Ferkel kupieren darf“, sagt Rainer. 

Die neue Regelung sieht der „Nationale Aktionsplan Kupierverzicht“ vor. Dieser wurde beschlossen, um die in der EU geltenden Rechtsvorschriften in Deutschland umzusetzen.

Info: Weitere Informationen finden Sie hier. Hier kann auch eine Checkliste für die Risikoanalyse inklusive eines Erfassungsbogens für Verletzungen sowie die Tierhalter-Erklärung zum Ausfüllen heruntergeladen werden.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 09.10.2024