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Nicht gemeldete Waffen bis 31. Dezember straffrei abgeben

Nicht gemeldete Waffen bis 31. Dezember straffrei abgeben

Von: Waffenbehörde/sdo

Stefan Fürst von der Waffenbehörde am Landratsamt Unterallgäu nimmt eine nicht eingetragene Waffe entgegen. Foto: Stefanie Dodel/Landratsamt

Noch bis 31. Dezember 2009 können unerlaubte Waffen straffrei bei der Waffenbehörde im Landratsamt Unterallgäu abgegeben werden - danach wird jeder unerlaubte Waffenbesitz strafrechtlich verfolgt. Darauf weist Stefan Fürst von der Waffenbehörde am Landratsamt Unterallgäu hin.

 

Herr Fürst, wer sollte sich von ihrem Aufruf angesprochen fühlen?

Fürst: „Jede illegale Waffe ist eine Waffe zu viel. Angesprochen fühlen sollte sich also jeder, der eine oder mehrere Waffen besitzt, die nicht in einer Waffenbesitzkarte eingetragen sind. Dazu gehört zum Beispiel auch das Erbstück vom Opa, das nicht eingetragen ist. Wer eine Waffe hat, die nicht eingetragen ist, besitzt diese illegal. Ab dem kommenden Jahr wird dies als Straftat von der Staatsanwaltschaft strafrechtlich verfolgt.“

Aber bis 31. Dezember ist die Rückgabe straffrei möglich?

Fürst: „Ja, das ist sie. Mit den Waffen darf zuvor natürlich keine Straftat begangen worden sei. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der illegale Waffenbesitz nicht schon vor der Abgabe anderweitig den Behörden bekannt war. Wir appellieren wie das Innenministerium an alle betroffenen Personen, von der straffreien Rückgabe Gebrauch zu machen. Sie ist die einfachste und beste Möglichkeit, sich von illegalen Waffen zu trennen, ohne selbst Folgen befürchten zu müssen. Gleichzeitig kann man auf diesem Weg sicher sein, dass die Waffe nicht in falsche Hände gerät.“

Was sollte man bei der Abgabe einer Waffe beachten?

Fürst: „Wer eine oder mehrere Waffen bei uns im Landratsamt abgeben möchte, sollte beim Transport unbedingt darauf achten, dass diese so verpackt werden, dass kein schneller Zugriff darauf möglich ist. Wer kein geeignetes Transport-Behältnis hat, kann sie zum Beispiel in eine alte Decke wickeln und diese fest mit Klebeband umwickeln. Auch sollte die Munition getrennt von der Waffe transportiert werden. Wer sich nicht sicher ist, wie man eine Waffe richtig entlädt und sichert, der sollte unbedingt eine sachkundige Person fragen. Sachkundig sind zum Beispiel Sportschützen oder Jäger.“

Was passiert mit den Waffen, die im Landratsamt abgegeben werden?

Fürst: „Diese bringen wir zum Landeskriminalamt, wo sie unbrauchbar gemacht und verschrottet werden.“

Gibt es eine Möglichkeit, eine bislang illegale Waffe eintragen zu lassen und zu behalten?

Fürst: „Dies ist nur möglich, wenn man ein besonderes Bedürfnis nachweisen kann oder nachdem diese durch einen so genannten Dekoumbau unbrauchbar gemacht wurde. Ein Bedürfnis können zum Beispiel langjährige Sportschützen und Jäger nachweisen. Wie dies funktioniert und was man darunter versteht, findet man im Detail auf dieser <link _blank>Seite unseres Internetauftritts.“

Welche weiteren Änderungen im Waffenrecht sollte man als Waffenbesitzer unbedingt kennen?

Fürst: „Grundlegende Informationen hierüber findet man wie gesagt bei uns im Internet. In den nächsten Monaten erhalten nach und nach alle Waffenbesitzer im Unterallgäu ein Schreiben von uns, mit dem sie dazu aufgefordert werden, uns nachzuweisen, wie welche Waffen aufbewahrt werden. Wichtig ist mir aber im Moment vor allem der Appell an alle, die eine oder mehrere Waffen zuhause haben, die nicht eingetragen sind: Bringen Sie diese in den nächsten Wochen zu uns. Nur so kann man sicher sein, dass sie nicht in falsche Hände geraten und dass man für den unerlaubten Besitz nicht bestraft wird.“

 

Info: Viele Informationen über das Waffenrecht findet man auf <link _blank>dieser Seite unseres Internetauftritts.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 03.07.2024