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Ob Uferbefestigung oder Verrohrung: Immer vorab genehmigen lassen

Ob Uferbefestigung oder Verrohrung: Immer vorab genehmigen lassen

Von: Wasserrecht/Pressestelle

Hier ein verrohrter und verfüllter Graben, dort Wasserbausteine zur Ufersicherung: In den vergangenen Wochen sei es an verschiedenen Gewässern im Landkreis immer wieder ohne Genehmigung zu Eingriffen gekommen, sagt Martin Daser vom Sachgebiet Wasserrecht am Landratsamt. Was vielen wohl nicht bewusst ist: Dies kann teuer werden - in der Regel muss nämlich alles wieder zurückgebaut werden. Außerdem müsse man mit einem Bußgeld rechnen, so Daser. 

Laut Daser muss man dazu wissen, dass es sich bei jeder Maßnahme, mit der ein Gewässer oder seine Ufer hergestellt, beseitigt oder in wesentlichen Teilen umgestaltet werden, um einen „Gewässerausbau“ handelt. Dieser ist genehmigungspflichtig - und das im Vorfeld. Dazu gehöre eben auch das Verrohren eines Grabens, oder der Einbau von Wasserbausteinen - und das auch, wenn es sich „nur“ um einen Wiesengraben handele. Unter Gewässer versteht man nämlich nicht nur Flüsse und Bäche, sondern auch Gräben.

„Wer also eine Maßnahme an einem Gewässer plant, der sollte sich unbedingt vorab bei uns melden“, betont Daser. „Wir beraten und klären alle rechtlichen sowie fachlichen Fragen über das zuständige Wasserwirtschaftsamt ab.“ Ziel sei es, negative Auswirkungen auf das Gewässer und Beeinträchtigungen bei einem Hochwasser zu vermeiden. „Deshalb müssen bei jeder Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer die verschiedenen Interessen gegeneinander abgewogen werden“, sagt Daser. Wissen sollte man dabei, dass man bis zu einem gewissen Maß mit Veränderungen an einem Gewässer oder seinem Ufer, die durch die natürliche Fließgewässerdynamik auftreten, leben müsse - also zum Beispiel mit der Veränderung eines Flusslaufs durch Erosion.

Ein ähnliches Thema sind bauliche Anlagen an Gewässern: An bestimmten Flüssen und Bächen gibt es eine 60-Meter-Zone. Innerhalb dieses Bereichs dürfen nicht einfach Hütten, Gewächshäuser, Zäune oder Hochbeete aufgestellt werden. Auch dafür ist eine Vorab-Genehmigung des Landratsamts nötig. Eine Übersicht über alle Gewässer im Unterallgäu, für die die 60-Meter-Grenze gilt, findet man im Internet unter www.unterallgaeu.de/wasser.

Info: Bei Fragen zu Gewässerausbau- oder Ufersicherungsmaßnahmen wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Wasserrecht am Landratsamt Unterallgäu, Telefon (08261) 995-354 oder an das Wasserwirtschaftsamt Kempten unter Telefon (0831) 52610-0.

 

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 07.10.2024