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Ortsdurchfahrt von Ottobeuren ist nun sicherer

Ortsdurchfahrt von Ottobeuren ist nun sicherer

Die Ortsdurchfahrt von Ottobeuren wurde ausgebaut und bekam untere anderem breitere Gehwege sowie einen durchgängigen Radweg. Das Bild zeigt Landrat Alex Eder, Bürgermeister German Fries, Peter Groll und Rainer Rogg von der Firma Kutter, Walter Pleiner, Leiter des Tiefbauamts am Landratsamt, Michele Mongella vom Planungsbüro WipflerPlan und Karl-Heinz Eierle, stellvertretender Leiter des Tiefbauamts (von rechts). 	Foto: Stefanie Vögele/Landratsamt Unterallgäu

Schon seit August rollt der Verkehr auf der Ortsdurchfahrt von Ottobeuren wieder. Jetzt kamen die Verantwortlichen zusammen und zogen Bilanz. Mit dem Ausbau der Straße sei die Verkehrssicherheit erheblich verbessert worden, betonten Landrat Alex Eder und Bürgermeister German Fries. Sie dankten den Beteiligten für die gute Zusammenarbeit und den reibungslosen Ablauf. 
Die Ortsdurchfahrt von Ottobeuren, die Kreisstraße MN 18 beziehungsweise Sebastian-Kneipp-Straße, wurde auf einer Länge von 900 Metern auf eine Breite von 6,50 Meter ausgebaut. Sie bekam breitere Gehwege und einen durchgängigen Radweg. Die beiden Verkehrsinseln mit Überquerungshilfe wurden umgebaut und die beiden Ampeln auf den neusten Stand gebracht. Zudem entstanden beim Parkplatz der Basilika drei Busstellplätze entlang der Straße. In Verbindung mit der Straßenbaumaßnahme wurden darüber hinaus die Kanal- und Wasserleitungen erneuert und Leerrohre für Breitband verlegt. Zum Schluss wurden Bäume gepflanzt und Flächen begrünt. 
Die Gesamtkosten für das Gemeinschaftsprojekt von Landkreis und Marktgemeinde betragen rund drei Millionen Euro. 1,45 Millionen Euro davon trägt der Landkreis. Der Markt übernimmt unter anderem die Kosten für den Neubau der Gehwege, die Erneuerung der Leitungen und Verlegung der Leerrohre sowie für den Bau der Bushaltebuchten. Außerdem beteiligt sich der Markt an den Kosten für den Rad- und Gehweg sowie am Ausbau der Verkehrsinseln. Die Regierung von Schwaben hat einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Kosten zugesagt. 
 

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 31.10.2024