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Psst! An Stillen Tagen muss ab 2 Uhr Ruhe herrschen

Psst! An Stillen Tagen muss ab 2 Uhr Ruhe herrschen

Zur Ruhe kommen, sich besinnen, den Toten gedenken - im November gibt es vier sogenannte Stille Tage. Den Anfang machte kürzlich Allerheiligen am 1. November. Hier griff erstmals das gelockerte Tanzverbot. "Gefeiert werden darf in der Nacht zum Feiertag nicht mehr nur bis 24 Uhr, sondern bis 2 Uhr", erklärt Dietmar Ernst vom Sachgebiet Sicherheitsangelegenheiten im Landratsamt Unterallgäu. Hält sich eine Gaststätte nicht an diese Regelung, drohe ein Bußgeld.
Der nächste Stille Tag ist der Volkstrauertag am Sonntag, 17. November. Es folgen der Buß- und Bettag am Mittwoch, 20. November, und der Totensonntag am 24. November. Weitere Stille Tage sind Heiligabend, Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag.
Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen sind an den Stillen Tagen zwischen 2 Uhr und 24 Uhr nur erlaubt, wenn der ernste Charakter gewahrt bleibt. In Gaststätten muss die Musik in Art und Lautstärke dem Charakter des Tages angepasst sein. An Heiligabend beginnt die Stille übrigens erst ab 14 Uhr. An Karfreitag und Karsamstag muss die Stille hingegen den ganzen Tag gewahrt werden.
Sportveranstaltungen seien an Stillen Tagen grundsätzlich erlaubt - außer am Buß- und Bettag und am Karfreitag, so Ernst.
Verboten seien an Stillen Tagen, wie auch an gesetzlichen Feiertagen und Sonntagen, öffentlich bemerkbare Arbeiten, die die Ruhe beeinträchtigen. Während der Hauptgottesdienst stattfindet, sollte zudem Lärm in der Nähe der Kirche vermieden werden.
"Obwohl der Buß- und Bettag in Bayern kein arbeitsfreier Tag mehr ist, haben bekenntniszugehörige - also evangelische - Arbeitnehmer das Recht, an diesem Tag der Arbeit fern zu bleiben", erklärt Ernst. Allerdings müssten sie dann gegebenenfalls auf Lohn verzichten. Zudem gelte das nicht für Arbeiten, die auch an gesetzlichen Feiertagen vorgenommen werden dürfen, und für Arbeiten, die zur Aufrechterhaltung des Betriebes notwendig sind.
An den Schulen ist am Buß- und Bettag unterrichtsfrei.

Alles rund um das Gesetz zum Schutz der Sonn- und Feiertage lesen Sie auf <link internal link in current>dieser Seite.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 07.10.2024