DRUCKEN
Reisen mit Tieren sollten frühzeitig geplant werden

Reisen mit Tieren sollten frühzeitig geplant werden

Von: PS

Die Sommerferien stehen vor der Tür  und damit für viele Unterallgäuer Familien auch der gemeinsame Sommerurlaub. Da lohnt sich der Blick in die Personalausweise oder Reisepässe aller Familienmitglieder - am besten schon einige Wochen, bevor die Koffer gepackt werden. Nur so lässt sich vermeiden, dass es bei einer Kontrolle zu bösen Überraschungen kommt, weil der Ausweis längst abgelaufen ist. Sich etwas mehr Zeit für die Urlaubsvorbereitungen nehmen sollte aber vor allem, wer nicht ohne seinen Hund oder seine Katze verreisen möchte, empfiehlt der Leiter des Veterinäramts am Unterallgäuer Landratsamt, Dr. Armin Mareis.

Wer auf die tierische Begleitung im Urlaub nicht verzichten kann oder will, der müsse sich unbedingt frühzeitig über die verschiedenen rechtlichen Vorgaben informieren und sich dann rechtzeitig um die notwendigen Unterlagen und Untersuchungen kümmern, betont der Leiter des Veterinäramts. Wie viel Aufwand dies mit sich bringt, hänge vom Reiseziel ab.

Innerhalb der EU (und in einigen weiteren europäischen Staaten wie etwa in der Schweiz, in Kroatien oder Norwegen Art. 8 Nr. 3) gebe es zwar grundsätzlich einheitliche gesetzliche Vorschriften für das Reisen mit Hunden und Katzen, dennoch fordern laut Mareis einige Länder zum Beispiel eine Behandlung gegen Bandwürmer, in anderen Ländern (wie Italien) gelte eine Maulkorbpflicht für Hunde. Grundsätzlich sei es bei Reisen innerhalb der EU immer wichtig, dass das Tier durch einen Mikrochip unter der Haut eindeutig gekennzeichnet ist. Auf diese Chipnummer müsse ein so genannter Heimtierausweis ausgestellt werden, in dem die gültige Tollwutimpfung vermerkt ist. Hierfür könne man sich an seinen Tierarzt wenden.

Komplizierter wird es bei Reisen in Nicht-EU-Länder: Diese legen selbst fest, unter welchen Bedingungen sie Tiere einreisen lassen. „Auskunft darüber erteilen die Botschaften und Konsulate dieser Länder oder natürlich auch deren Internetseiten“, sagt Mareis.

Unbedingt Gedanken machen sollte man sich aber nicht nur über die Reise in ein anderes Land, sondern auch über die Rückreise nach Deutschland, betont er. Um eine Verbreitung der Tollwut zu verhindern, gebe es hierfür nämlich strenge Vorschriften. Nur wer diese kenne, könne verhindern, dass der geliebte Vierbeiner nach dem Urlaub mehrere Monate in Quarantäne verbringen müsse. Bei der Rückkehr aus einem „gelisteten“ Land (also aus einem Land, in dem keine Tollwutgefahr besteht) genüge für die Wiedereinreise in die EU der Heimtierausweis - sofern die noch in der EU zuletzt durchgeführte Tollwutimpfung bis zur Wiedereinreise gültig ist, sagt Mareis. Führt der Urlaub in ein „nicht gelistetes“ Land wie die Türkei, in dem die Tollwutsituation unklar oder bedenklich ist, dann sei es umso wichtiger, sich so früh wie möglich mit den Rückreise-Bestimmungen vertraut zu machen, weil hier weitaus mehr Dinge beachtet werden müssten.

 

Nähere Informationen zum Reisen mit Tieren sowie hilfreiche Links findet man <link>hier bei uns im Internet. 

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 04.10.2024