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Schöffenwahl: Ehrenamtliche Richter gesucht

Schöffenwahl: Ehrenamtliche Richter gesucht

Von: Pressestelle

Wer Schöffe werden möchte, kann sich jetzt für das Ehrenamt bewerben. In diesem Jahr findet die Wahl für die nächste Amtsperiode von 2019 bis 2023 statt. Darauf weisen das Landratsamt Unterallgäu, die Stadt Memmingen und das Amts- und Landgericht Memmingen hin.

Schöffen sind Bürger ohne juristische Vorbildung, die zusammen mit Berufsrichtern an Verhandlungen am Amts- und Landgericht teilnehmen und an den Entscheidungen mitwirken. Es handelt sich dabei um ein verantwortungsvolles Amt, das in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife verlangt. Jugendschöffen müssen zusätzlich Erfahrung in der Jugenderziehung haben. Grundsätzlich müssen Schöffen zwischen 25 und 69 Jahre alt sein und die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Sie werden auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und für ihre ehrenamtliche Tätigkeit von der Arbeit freigestellt.

Wer sich als Schöffe oder Jugendschöffe engagieren möchte, kann sich an die jeweilige Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung wenden. Dort werden aktuell die erforderlichen Daten erfasst. Anschließend stellen die Kommunen per Ratsbeschluss eine Vorschlagsliste für die normalen Schöffen auf. Die Vorschlagsliste für die Jugendschöffen stellt der Jugendhilfeausschuss des Landkreises beziehungsweise der Stadt Memmingen auf.

Gewählt werden die Schöffen fürs Memminger Amts- und Landgericht von einem Wahlausschuss. Dieser besteht aus einem Richter des Amtsgerichts als Vorsitzendem, dem Landrat oder einem vom ihm beauftragten Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzern. Fünf Vertrauenspersonen werden vom Unterallgäuer Kreistag, zwei vom Memminger Stadtrat gewählt.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 10.10.2024