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Schwerbehinderte wählen Inklusionsbeirat

Schwerbehinderte wählen Inklusionsbeirat

Von: Pressestelle

Im kommenden Jahr wird nicht nur ein neuer Kreistag, sondern erstmals auch ein Inklusionsbeirat gewählt. Den Ablauf regelt eine Wahlordnung, die der Kreisausschuss des Unterallgäuer Kreistags nun beschlossen hat.

Der neue Inklusionsbeirat wird aus elf Mitgliedern bestehen. Drei davon werden von den Trägern der offenen Behindertenarbeit im Unterallgäu benannt, sieben Mitglieder werden aus dem Kreis der Menschen mit Behinderung gewählt. Wahlvorschläge können bis drei Wochen vor der Wahl eingereicht werden. Elftes Mitglied des Inklusionsbeirats ist der Behindertenbeauftragte des Landkreises.

Wahlberechtigt sind alle, die einen Schwerbehinderten-Ausweis haben, im Unterallgäu ihren Wohnsitz haben und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind. Wahlberechtigt sind daneben auch die gesetzlichen Vertreter von schwerbehinderten Minderjährigen.

Um wählen zu können, müssen sich die Wahlberechtigten spätestens drei Wochen vor der Wahl bei der Koordinationsstelle Inklusion am Landratsamt anmelden. Wer sich anmeldet, wird zur Wahlversammlung eingeladen. Dabei werden die Mitglieder des Inklusionsbeirats gewählt.

Ziel des neuen Beirats ist es, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben zu stärken. Der Beirat soll dem Kreistag und der Kreisverwaltung als sachverständiges Gremium zur Seite stehen und die Umsetzung des kommunalen Aktionsplans begleiten. Die Wahlperiode entspricht der des Kreistags und beträgt damit sechs Jahre.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 08.10.2024