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So können Teenies in den Ferien feiern

So können Teenies in den Ferien feiern

Von: Pressestelle

In den großen Ferien können Kinder und Teenager auch mal länger auf bleiben − trotzdem gilt: Tanzveranstaltungen und Festzelte dürfen unter 16-Jährige ohne Eltern noch nicht besuchen. Das schreibt das Jugendschutzgesetz vor. „Außer es handelt sich um spezielle Partys für Kinder und Teenager. Solche Kinder- und Teeniediscos können Veranstalter vom Jugendamt genehmigen lassen.“ Darauf weist die Unterallgäuer Kreisjugendpflegerin Julia Veitenhansl hin. Bei diesen Festen können zwölf- und 13-Jährige bis 22 Uhr, 14- bis 17-Jährige bis 24 Uhr ohne Erziehungsberechtigte feiern.

„Um eine solche Genehmigung nach dem Paragraf fünf des Jugendschutzgesetzes zu erhalten, muss die Veranstaltung bestimmte Voraussetzung erfüllen“, sagt Veitenhansl. Vier volljährige Aufsichtspersonen müssen die pädagogische Betreuung und Aufsicht der Kinder und Jugendlichen gewährleisten. Auch das Programm sollte kind- und jugendgerecht sein, zum Beispiel mit Musik und Tänzen. „Selbstverständlich darf bei solchen Partys kein Alkohol ausgeschenkt werden“, so Veitenhansl: „Eine tolle Alternative sind leckere alkoholfreie Cocktails.“

„Gerade Teenager wollen auch mal weggehen wie die Großen“, stellt Christina Übele, Jugendpflegerin der Stadt Memmingen, fest. Deshalb gibt es zum Ferienende, am Freitag, 9. September, erstmals eine Teeniedisco im Kaminwerk in Memmingen, von 19 bis 24 Uhr. Organisiert haben diese Party die Jugendpflegerinnen des Landkreises Unterallgäu und der Stadt Memmingen in Kooperation mit dem Kaminwerk. Angesprochen sind Teenager zwischen zwölf und 15 Jahren.

Vereine, Jugendzentren oder andere Veranstalter, die ebenfalls eine Teeniedisco anbieten möchten, können sich ein Formular zur Genehmigung im Internet herunterladen unter <link>www.unterallgaeu.de/jugendschutzgesetz

Die Jugendpflegerinnen stehen zu allen Fragen rund um den Jugendschutz gerne beratend zur Seite: Kreisjugendpflegerin Julia Veitenhansl, Telefon (0 82 61) 99 52 42; Stadtjugendpflegerin Christina Übele, Telefon (0 83 31) 85 04 19

Informationen zur Teeniedisco im Kaminwerk gibt es unter <link http: www.kaminwerk.de _blank>www.kaminwerk.de

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 10.10.2024