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Soforthilfe für Hochwasserschäden

Soforthilfe für Hochwasserschäden

Von: 24/BL

Die Regierung von Schwaben hat das Landratsamt darüber informiert, dass die vom Freistaat Bayern und dem Bund zugesagte Soforthilfe für Haushalte, die durch das Hochwasser der letzten Wochen geschädigt wurden, ab sofort vom Landratsamt umgesetzt werden kann. Voraussetzung ist der Nachweis eines entsprechenden Schadens.

Dieses sog. „Sofortgeld“ beträgt 1.500 Euro pro Haushalt. Unternehmen bis 50 Mitarbeiter und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhalten bis zu 5.000 Euro. Anträge auf Soforthilfe für Hochwasserschäden sind bei den Gemeinden und im Landratsamt erhältlich. 

Die Auszahlung erfolgt durch das Landratsamt. Das Sofortgeld wird als Zuschuss gewährt, wenn nachweislich ein Schaden durch das Hochwasser Ende Mai/Anfang Juni entstanden ist und die Mittel zur Ersatzbeschaffung von durch das Hochwasser zerstörtem Hausrat verwendet werden.

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  • <link file:2082 _blank>Antrag für Unternehmen
Inhalt zuletzt aktualisiert am: 04.10.2024