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Sondersitzungen: Regierung bestätigt Landratsamt

Sondersitzungen: Regierung bestätigt Landratsamt

Die Regierung von Schwaben hat die Frage rechtlich geprüft, ob die außerordentlichen Sitzungen von Kreisausschuss und Kreistag über die näheren Umstände sowie Folgen mehrerer Kündigungen beim Kommunalunternehmen Kreiskliniken Unterallgäu öffentlich behandelt werden dürfen. Das Ergebnis: Genauso wie Ulrike Klotz als Juristin am Landratsamt bereits festgestellt hatte, müssen wesentliche Teile der Sitzungen nichtöffentlich behandelt werden. Von seiner Verschwiegenheitspflicht enthoben sei der Verwaltungsrat nur gegenüber den Mitgliedern des Kreistags, so die Regierung von Schwaben. Dann gelte die Nichtöffentlichkeit in gleicher Weise. Diese müsse gewahrt werden, weil ansonsten „vertrauliche Informationen über betroffene Personen und interne Betriebsdaten preisgegeben werden müssten“. Öffentlich kann demnach in den Sondersitzungen am 24. November (Kreisausschuss) und 26. November (Kreistag) nur der Bericht über die aktuelle Situation an den Kreiskliniken behandelt werden. „Ich möchte nicht das Geringste unter den Tisch kehren. Ich verpflichte mich aber uneingeschränkt zur Einhaltung der vorgegebenen Spielregeln“, so Landrat Hans-Joachim Weirather. „Dies führt dazu, dass ich zu vielen Dingen gegenüber der Öffentlichkeit schweigen muss, obwohl ich sehr gerne das genaue Gegenteil tun würde.“

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 03.07.2024