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Sportlerehrung: Frist für Meldungen endet am 20. Januar

Sportlerehrung: Frist für Meldungen endet am 20. Januar

Von: PS

Schloss Lautrach ziert die Sportlerehrungsmedaille 2014 des Landkreises. Foto: Vögele/Landratsamt Unterallgäu

Vereine, die erfolgreiche Einzelsportler und Mannschaften für die diesjährige Sportlerehrung des Landkreises melden möchten, sollten dies möglichst bald tun. Das Landratsamt Unterallgäu nimmt noch bis spätestens Dienstag, 20. Januar, entsprechende Anträge entgegen. Spätere Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Sportlerehrung, die vom Landkreis Unterallgäu in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landessportverband (BLSV) veranstaltet wird, findet dieses Mal voraussichtlich am 27. März statt.

Bei der Sportlerehrung geehrt werden können zum Beispiel Einzelsportler und Mannschaften, die bei schwäbischen, bayerischen oder deutschen Meisterschaften erfolgreich waren. Auch Sportler, die in einen bayerischen oder deutschen A- oder B-Kader berufen wurden, Fußballmannschaften oder Sportler, die das Sportabzeichen des Deutschen Olympischen Sportbundes mehrfach abgelegt haben, werden ausgezeichnet. Die genauen Kriterien für die Sportlerehrung des Landkreises sind im Internet unter <link http: www.unterallgaeu.de sportlerehrung>www.unterallgaeu.de/sportlerehrung zu finden. Außerdem können dort die erforderlichen Anträge heruntergeladen werden.

Per E-Mail schickt man diese an <link mail>Opens window for sending emailbrigitte.neumeier@lra.unterallgaeu.de, per Post an Landratsamt Unterallgäu, Büro des Landrats, Bad Wörishofer Straße 33, 87719 Mindelheim.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 10.10.2024