Vereinspauschalen in Höhe von insgesamt rund 167.000 Euro hat das Landratsamt Unterallgäu im vergangenen Jahr an 112 Sportvereine im Landkreis ausbezahlt. Wer auch heuer in den Genuss dieser staatlichen Förderung kommen möchte, sollte sich laut Landratsamt beeilen: Die Anträge müssen bis spätestens 1. März eingereicht werden. Dabei handelt es sich um eine Ausschlussfrist: Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden, weil alle für die Vereinspauschale zur Verfügung stehenden Fördermittel nach den am 1. März vorliegenden Vereinsdaten verteilt werden.
Die Vereinspauschale ist Teil der Sportförderung in Bayern und ersetzt die früheren Übungsleiter- und sonstigen Zuschüsse an die Sportvereine. Die Vereinspauschale können alle Sportvereine beantragen, die Mitglied im BLSV oder im Bayerischen Sportschützenverband sind. Der Verein muss dabei im Gegensatz zu früher nicht unbedingt ausgebildete Übungsleiter einsetzen, sondern kann auch in den Genuss der Vereinspauschale kommen, wenn er ausreichend Mitglieder besitzt.
Ausführliche Informationen über die Fördervoraussetzungen sowie das Antragsformular findet man <link _blank>hier bei uns im Internet.