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Steht ein Vorsitzender mit einem Fuß im Gefängnis?

Steht ein Vorsitzender mit einem Fuß im Gefängnis?

Von: Pressestelle

Steht ein Vereinsvorsitzender mit einem Fuß im Gefängnis? Bei einer Informationsveranstaltung im Landratsamt Unterallgäu in Mindelheim beruhigte Rechtsanwalt Richard Didyk die zahlreich erschienenen Vertreter aus unterschiedlichen Unterallgäuer und Memminger Vereinen. Bei eingetragenen Vereinen hafte in der Regel nicht der Vorsitzende mit seinem Privatvermögen, sondern ausschließlich der Verein mit seinem Vereinsvermögen.

Didyk informierte im Landratsamt unter dem Titel „Vereinsrecht und Haftung“. Er veranschaulichte die Thematik mit zahlreichen Beispielen aus der Praxis und beantwortete viele Fragen. Dabei ging es unter anderem darum, wie Versammlungen richtig geleitet werden, wie man Beschlüsse korrekt fasst oder welche Inhalte eine Satzung haben muss. Außerdem klärte der Referent auf, welche Versicherungen ein Verein braucht, wie es sich mit der Aufsichtspflicht verhält und was im Schadensfall passiert. Didyk hat sich auf Vereinsrecht spezialisiert und berät seit vielen Jahren.

Der Vortrag, der noch vor der Coronakrise stattfand und von der Bildungsregion Memmingen-Unterallgäu organisiert wurde, stieß mit rund 80 Besuchern auf großes Interesse. Er soll deshalb in Memmingen wiederholt werden. Wer Interesse hat, kann sich bei den Vertretern der Bildungsregion melden - entweder per E-Mail an bildungsregion(at)lra.unterallgaeu.de oder telefonisch unter (08261) 995-182. Alle Interessierten werden benachrichtigt, sobald der zweite Termin feststeht. Melden kann sich auch, wer über einen Ersatztermin für die „Kassiererschulung“ mit Steuerberater Rudolf Jackel informiert werden will. Die Schulung war für 23. April geplant und wird ebenfalls verschoben.

Viele Informationen rund ums Thema Ehrenamt finden Vereine auch auf der Homepage des Landkreises unter www.unterallgaeu.de/ehrenamt

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 04.10.2024