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Stichwahl: Briefwahlunterlagen werden zugestellt

Stichwahl: Briefwahlunterlagen werden zugestellt

Von: Kommunalaufsicht/Pressestelle

Wer wird der neue Landrat des Landkreises Unterallgäu? Am Sonntag, 29. März, findet die Stichwahl statt. Die Abstimmung erfolgt ausschließlich per Briefwahl, teilt nun das Landratsamt Unterallgäu mit. Alle Wahlberechtigen im Unterallgäu erhalten demnächst von ihren Gemeinden unaufgefordert Briefwahlunterlagen zugesandt. Darin sind enthalten:

  • ein Wahlschein
  • ein Stimmzettel für die Landrats-Stichwahl, bei einer Bürgermeister-Stichwahl auch ein weiterer Stimmzettel
  • ein Merkblatt
  • ein Wahlbriefumschlag und ein Stimmzettelumschlag.

Zu den Umschlägen erklärt Frank Rattel von der Kommunalaufsicht am Landratsamt: „Im Einzelfall können die Stimmzettelumschläge und Wahlbriefumschläge andersfarbig sein und Aufdrucke für andere Wahlen haben.“ Dies sei dem Umstand geschuldet, dass in kürzester Zeit mehr Briefwahlunterlagen beschafft werden mussten als ursprünglich geplant. Rattel erläutert: „Für Stichwahlen wird von den Gemeinden die Anzahl der Wahlbriefunterlagen vorab nur aufgrund einer geschätzten maximalen Wahlbeteiligung bestellt. Nun ist die benötigte Anzahl an Umschlägen aber deutlich höher.“ Also wurde mit bereits vorhandenen Umschläge aufgestockt. „Diese Umschläge können trotzdem ohne Bedenken verwendet werden“, sagt Rattel.

Er weist auch darauf hin: „Jeder Wähler ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Unterlagen rechtzeitig beim Wahlamt eingehen, spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr.“ Bei einer Rücksendung mit der Post sei zu berücksichtigen, dass es zu längeren Postlaufzeiten kommen kann. Der Brief könne auch direkt bei der auf dem Wahlbrief aufgeführten Stelle eingeworfen werden.

Rattel betont: „Wegen der großen Anzahl an Briefwahlunterlagen kann es durchaus auch zu einer verzögerten und gestaffelten Auslieferung durch die Post kommen.“ Für Fälle, in denen Wahlberechtigte keine Wahlbriefunterlagen erhalten haben, können diese bis Samstag, 28. März, 12 Uhr nochmals ausgestellt werden. Nur im Falle von Rückläufern, also nicht zustellbaren Briefwahlunterlagen, können diese auch noch am Wahlsonntag in einer in vielen Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften eingerichteten Anlaufstelle im Wahlamt persönlich ausgegeben werden. Öffnungszeiten werden gegebenenfalls örtlich bekanntgegeben.

 

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 07.10.2024