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Tanzverbot an Stillen Tagen

Tanzverbot an Stillen Tagen

Von: Pressestelle

Mit Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag stehen jetzt wieder sogenannte Stille Tage an. Das bedeutet: In Gaststätten besteht ein Tanzverbot und die Musik muss dem ernsten Charakter des Tages angepasst oder ganz aus sein. Das schreibt das Bayerische Feiertagsgesetz vor, wie das Landratsamt Unterallgäu mitteilt. Gaststätten, die dagegen verstoßen, müssen mit einem Bußgeld rechnen.

An Gründonnerstag, 24. März, gilt das Tanzverbot ab 2 Uhr morgens. An Karfreitag und Karsamstag, 25. und 26. März, besteht es den ganzen Tag über. Während es an Gründonnerstag und Karsamstag reicht, die Tanzfläche zu sperren und die Musik zu drosseln, gelten für Karfreitag besondere Regeln: An Karfreitag darf in Gaststätten überhaupt keine Musik gespielt werden. Auch Sportveranstaltungen sind an diesem Tag nicht erlaubt.

Für Gründonnerstag sowie für die Stillen Tage Aschermittwoch, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag und Buß- und Bettag wurde das Tanzverbot im Jahr 2013 gelockert. Gefeiert werden darf in der Nacht zum Feiertag seitdem nicht mehr nur bis 24 Uhr, sondern bis 2 Uhr. Am Stillen Tag Heiligabend beginnt das Tanzverbot erst um 14 Uhr. Überdies sind an Stillen Tagen wie auch an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen alle öffentlichen Arbeiten verboten, die die Feiertagsruhe stören.

Viele weitere Informationen sind im Internet unter www.unterallgaeu.de/feiertagsgesetz zu finden.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 10.10.2024