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Termine im Landratsamt nur nach Vereinbarung

Termine im Landratsamt nur nach Vereinbarung

Von: Pressestelle

Wegen der Ausbreitung des Coronavirus sind alle Mitarbeiter des Landratsamts Unterallgäu ab Donnerstag, 19. März, bis auf unbestimmte Zeit nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung oder per E-Mail erreichbar. Das Landratsamt und seine Außenstellen bleiben für den öffentlichen Parteiverkehr geschlossen.

Dies betrifft alle Dienststellen. „Der Dienstbetrieb wird aber selbstverständlich sowohl im Landratsamt als auch im Schulamt aufrecht erhalten“, erläutert Landrat Hans-Joachim Weirather.

Für den Freistaat Bayern wurde am vergangenen Montag der Katastrophenfall ausgerufen. Hintergrund ist die fortschreitende Dynamik, mit der sich das Coronavirus derzeit verbreitet. „Wir treffen diese Maßnahme nun, um die Besucher und Mitarbeiter zu schützen und gleichzeitig den Dienstbetrieb und vor allem das Krisenmanagement zu sichern. Mit diesen Maßnahmen bewegen wir uns im Gleichklang mit den übrigen schwäbischen Landratsämtern“, so Weirather.

Das Landratsamt bittet die Bevölkerung darum, vorab Termine zu vereinbaren. Diese werden vergeben, wenn eine persönliche Vorsprache erforderlich und unaufschiebbar ist. Eine solche Notwendigkeit ist gegeben, wenn die Anfragen dem gewerblichen, landwirtschaftlichen oder handwerklichen Bereich zuzuordnen sind und damit der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit von Unternehmen und landwirtschaftlichen Betrieben dienen. Die Ansprechpartner sind im Internet auf www.unterallgaeu.de (Unsere Aufgaben von A-Z) aufgelistet.

Die Führerscheinstelle erreichen Sie unter Telefon 08261/ 995-188; die Zulassungsstelle unter Telefon 08261/995-230. Die E-Mailadressen lauten: kfz(at)lra.unterallgaeu.de beziehungsweise fuehrerschein(at)lra.unterallgaeu.de. Für andere Anfragen wählen Sie bitte Telefon 08261/995-0 (info@lra.unterallgeau.de) oder wählen den Ansprechpartner wie unter A-Z für den jeweiligen Aufgabenbereich.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass folgende Vorgänge in der aktuellen Situation nicht bearbeitet werden können:

  • Zulassungen von Freizeitfahrzeugen wie Cabrios, Motorräder oder Quads.
  • Neuzulassungen, sofern auf die jeweilige Person bereits schon ein Fahrzeug zugelassen ist.
  • Abmeldungen, wenn diese Fahrzeuge nicht im jeweiligen Landkreis registriert sind.
  • Kurzzeitkennzeichen, wenn die jeweiligen Personen nicht im Landkreis gemeldet sind.

Bezüglich der Außenstelle des Landratsamts in Memmingen gilt: Die Zulassungsstelle und die Führerscheinstelle in Memmingen sind geschlossen. Das Bauamt in Memmingen bleibt aber telefonisch oder per E-Mail erreichbar.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 07.10.2024