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Tongrube Hackenbach: Landratsamt lehnt Wiederverfüllung ab

Tongrube Hackenbach: Landratsamt lehnt Wiederverfüllung ab

Die Tongrube Hackenbach bei Kronburg darf nicht mit den beantragten Stoffen wiederverfüllt werden: Das Landratsamt Unterallgäu hat jetzt einen entsprechenden Antrag abgelehnt.

 

Ein Grund hierfür ist, dass der Schwerpunkt des vorgelegten Antrags nach Ansicht des Baujuristen des Landratsamts, Christian Baumann, auf einer Ablagerung der Stoffe und nicht auf deren Verwertung in Form einer Wiederverfüllung der Tongrube liegt. Auf diese Wiederverfüllung war in der Abbaugenehmigung seinerzeit ausdrücklich verzichtet worden. Sollte der Antragsteller an seinen Plänen festhalten wollen, wäre nach Ansicht des Landratsamts ein abfallrechtliches Planfeststellungsverfahren notwendig. Dieses abfallrechtliche Verfahren könnte der Antragsteller bei der Regierung von Schwaben beantragen.

 

Der Entscheidung des Landratsamts vorausgegangen war eine umfangreiche Prüfung des Antrags. Unter anderem waren in den vergangenen Wochen die so genannten Träger öffentlicher Belange gehört worden.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 04.07.2024