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Trotz Führerschein kein grenzenloses Fahrvergnügen

Trotz Führerschein kein grenzenloses Fahrvergnügen

Von: 23/sdo

Das Schuljahr im Ausland verbringen und nicht nur mit vielen neuen Erfahrungen, sondern ganz nebenbei noch mit einem Führerschein nach Hause kommen: Die Fahrerlaubnis war in den vergangenen Jahren ein beliebtes Mitbringsel, gerade aus den USA. Inzwischen ist dies wegen einer Gesetzesänderung gerade für unter 18-Jährige nicht mehr ganz so einfach möglich, wie Rita Helms von der Führerscheinstelle am Landratsamt Unterallgäu erklärt: "Wer vorhat, im Ausland einen Führerschein zu machen, sollte sich am besten im Vorfeld genau erkundigen, damit es hinterher kein böses Erwachen gibt."

So darf man nach der aktuellen Rechtslage nach der Rückkehr nach Deutschland für maximal sechs Monate ein Fahrzeug der im Führerschein ausgewiesenen Klasse(n) fahren - allerdings auch nur, wenn man durchgehend länger als 185 Tage im Ausland war, dort einen "vollwertigen" Führerschein gemacht hat und dieser auch nach dem Auslandsaufenthalt nach wie vor gültig ist.

"Diese Berechtigung gilt nicht für so genannte Lernführerscheine für unter 18-Jährige, die man zum Beispiel in Kanada oder den USA machen kann", betont Helms. Diese "Lernführerscheine" oder andere vorläufig ausgestellten Führerscheine seien häufig nur eine vorübergehende Bescheinigung über die Fahrberechtigung in dem betreffenden ausländischen Staat. In diesem Fall werde das Führerscheindokument mitunter nur unter bestimmten Voraussetzungen - also zum Beispiel als Stufenführerschein, oder mit der Auflage, weitere Prüfungen nach einem bestimmten Zeitraum zu absolvieren - ausgestellt.

Zudem sei die ausländische Fahrerlaubnis häufig an Bedingungen und Auflagen gebunden. Teilweise werde der Führerschein auch nur bis zum Ende des Auslandsaufenthalts, also bis zum Ablauf des Visums, ausgestellt. Hinzu kommt, dass laut der neuen Fahrerlaubnisverordnung nur noch diejenigen Inhaber ausländischer Führerscheine dazu berechtigt sind, in Deutschland ein Fahrzeug der ausgewiesenen Klasse zu fahren, die 18 Jahre alt sind.

"Es ist also sinnvoll, vor der ersten Fahrt in Deutschland bei der Führerscheinstelle nachzufragen, ob und unter welchen Voraussetzungen die ausländische Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis in Kombination mit dem Begleiteten Fahren mit 17 oder auch generell umgeschrieben werden kann", so Helms.

 

Informationen rund um Führerscheine findet man auch im Internet unter <link _blank>www.unterallgaeu.de/fuehrerschein

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 04.07.2024