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Übersicht über Biber-„Brennpunkte“

Übersicht über Biber-„Brennpunkte“

Von: PS

Wegen seines dichten Fells und seines essbaren Fleisches wurde der Biber in den vergangenen Jahrhunderten in Europa fast ausgerottet. Erst in den letzten Jahrzehnten erholte sich der Bestand, nachdem das Tier unter Artenschutz gestellt wurde. In den vergangenen Jahren breitete sich der Biber schließlich auch im Unterallgäu mehr und mehr aus - eine Tatsache, die für viele Konflikte zwischen Naturschutz, Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft gesorgt hat. Das Unterallgäuer Landratsamt versucht derzeit, eine Lösung zu finden, mit der alle Seiten leben können.

Um das Thema grundlegend aufarbeiten zu können, hat die Untere Naturschutzbehörde auf Anregung von Landrat Hans-Joachim Weirather vor einigen Wochen die Unterallgäuer Kommunen angeschrieben und sie aufgefordert, alle „Biber-Brennpunkte“ zu melden. In den kommenden Wochen wird die Untere Naturschutzbehörde sich nun alle Konfliktbereiche genau ansehen und die verschiedenen Interessen abwägen - Ausmaß und Häufigkeit der entstandenen Schäden auf der einen Seite, bestehende Artenschutz-Gesetze und Zulässigkeit der Abfangbereiche auf der anderen Seite. So sei es rechtlich beispielsweise von Haus aus nicht erlaubt, Biber in Naturschutz-Gebieten zu fangen und zu bejagen, erklärt Schweiger. Entstehen soll daraus letztlich eine Übersicht, in der alle Bereiche eingetragen sind, in denen Biber in der Zeit vom 1. September bis 15. März bejagt werden könnten.

Über diese Übersicht beraten und entscheiden wird dann der Unterallgäuer Naturschutzbeirat Ende September. Beim Naturschutzbeirat handelt es sich um ein Gremium von Fachleuten aus verschiedenen Bereichen, die der Unteren Naturschutzbehörde beratend zur Seite stehen. Im Naturschutzbeirat sind der Bayerische Bauernverband und das Amt für Landwirtschaft und Forsten ebenso vertreten wie Bund Naturschutz, Landesbund für Vogelschutz und Vertreter von Jagd, Fischerei und Imkern. Die Grundstücke im Unterallgäu, auf denen der Naturschutzbeirat einer Biber-Bejagung zustimmt, werden schließlich in eine so genannte Allgemeinverfügung aufgenommen. In diesen Bereichen dürfen die Tiere dann ohne Einzelgenehmigung vom 1. September bis einschließlich 15. März gefangen und getötet werden - aber nicht von jedem, sondern nur von den Personen, die der Unteren Naturschutzbehörde dafür vorgeschlagen und zuvor bestellt wurden.

Bislang sind hierfür - außer im Bereich von Kläranlagen, Triebwerkskanäle und Wasserkraftanlagen sowie gefährdeten Stau- und Hochwasserschutzanlagen wie Stauwehren, Deichen und Dämmen - für jeden Einzelfall Ausnahmegenehmigungen nötig. Von September 2011 bis März 2012 ließen im Unterallgäu durch 19 dieser Genehmigungen 28 Biber ihr Leben. In allen Teilen des Landkreises, für die nach der Sitzung des Naturschutzbeirats keine Allgemeinverfügung erlassen wird, werden diese Einzelfallentscheidungen weiterhin möglich und notwendig sein, betont der Leiter der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt, Konrad Schweiger.

Mit der geplanten Allgemeinverfügung wird der Landkreis Unterallgäu weitere gesetzliche Möglichkeiten ausnutzen, um den Biberbestand in den ständigen Schadensbrennpunkten zu reduzieren. Schweiger warnt jedoch vor falschen Hoffnungen: „Eine flächendeckende Allgemeinverfügung für den Landkreis Unterallgäu wird es auch in Zukunft nicht geben. Ausrotten wollen und werden wir den Biber nicht.“

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 04.10.2024