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Unter 18-Jährige sollten mitfeiern dürfen

Unter 18-Jährige sollten mitfeiern dürfen

Von: 11/PS

Beim Treffen der Jugendbeauftragten der Unterallgäuer Gemeinden stellte Kreisjugendpflegerin Anna Königsberger die Jugendschutzdrehscheibe des Jugendamts vor.

Veranstalter befinden sich häufig im Zwiespalt: Einerseits wollen sie Jugendliche mitfeiern lassen, andererseits ist es oft einfacher, nur Festbesuchern ab 18 Jahren Eintritt zu gewähren. Denn dann fallen die Auflagen zum Jugendschutz weg. Vereine und andere Veranstalter sollten sich von diesen Vorgaben nicht abschrecken lassen und junge Leute bei Feiern weiterhin integrieren, riet Kreisjugendpflegerin Anna Königsberger beim Treffen der Jugendbeauftragten der Unterallgäuer Gemeinden. In Egg a. d. Günz, Holzgünz, Wolfertschwenden, Rammingen und Breitenbrunn informierte die Mitarbeiterin des Jugendamts am Unterallgäuer Landratsamt unter anderem darüber, wie die Arbeit für Veranstalter einfacher wird.

Dürfen Jugendliche auf Festen im Dorf dabei sein, feiern sie nicht irgendwo, sondern unter der Obhut des Veranstalters, in der Regel eines Vereins, sagte Königsberger. Die Vereine hätten so ein Augenmerk auf die Jugendlichen. „Viele Vereine leisten hier wertvolle Jugendarbeit“, betonte die Kreisjugendpflegerin. Sie hatte aber auch Verständnis dafür, dass es nicht einfach sei, bei den vielen und zum Teil komplexen Bestimmungen zum Jugendschutz den Überblick zu behalten. Das Jugendamt am Unterallgäuer Landratsamt helfe hier aber gerne weiter und berate in allen Fragen des Jugendschutzes.

Zudem wird nach den Worten der Kreisjugendpflegerin demnächst ein Leitfaden veröffentlicht, der Veranstalter unterstützen und ihnen mehr Sicherheit geben soll. Die Broschüre informiere rund ums Thema jugendfreundlich Partymachen ­– von den verschiedenen Bestimmungen  bis hin zu praktischen Tipps und dem Festsiegel „Zünftig-vernünftig feiern“. Außerdem sei in einem „Party-Abc“ wichtiges Veranstalterwissen kurz zusammengefasst.  

Eine Erleichterung für Veranstalter ist auch der sogenannte Partypass, wie Anna Königsberger erläuterte. Der Pass sei eine gute Lösung, um sicherzustellen, dass unter 18-Jährige eine Feier wie vorgeschrieben um 24 Uhr verlassen. Jugendliche, die den Pass nicht bis Mitternacht beim Veranstalter abholen, müssten damit rechnen, dass das Jugendamt die Erziehungsberechtigten anschreibt.

Darüber hinaus stellte Königsberger die Jugendschutzdrehscheibe des Jugendamts vor. Mit Hilfe der Drehscheibe, die man für Veranstaltungen ausleihen kann, könne man sein Wissen zum Jugendschutz überprüfen und so spielerisch lernen. Ferner informierte die Kreisjugendpflegerin über das neue Projekt „Steil“. Dieses richtet sich an Jugendliche, die alkoholisiert aufgegriffen wurden oder mit einer Alkoholvergiftung in die Klinik kamen. Im Rahmen des Projekts sollen sie zum Nachdenken über ihre Konsumgewohnheiten angeregt werden und einen verantwortungsvollen mit Umgang mit Alkohol lernen.

 

Jugendbeauftragte

Jugendbeauftragte werden in der Regel aus dem Gemeinderat bestimmt. Sie sind Ansprechpartner für die Kinder und Jugendlichen im Ort und vertreten deren Anliegen. Dazu stehen sie im Kontakt mit den hauptamtlichen Jugendpflegern. Für die Beauftragten der Unterallgäuer Gemeinden veranstaltet Kreisjugendpflegerin Anna Königsberger regelmäßige Treffen. Dazu ist der Landkreis in Arbeitskreise untergliedert. Königsberger kommt zweimal im Jahr in jeden Arbeitskreis, um über Neuigkeiten zu informieren. Im Mittelpunkt steht außerdem der Austausch untereinander.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 07.10.2024