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Unter bestimmten Bedingungen können Bauwägen geduldet werden

Unter bestimmten Bedingungen können Bauwägen geduldet werden

Von: Pressestelle

In vielen Gemeinden treffen sich Jugendliche in Bauwägen, Hütten und Buden. Die bei jungen Leuten beliebten Treffpunkte sind allerdings meistens baurechtlich nicht genehmigungsfähig. Außerdem kommt es dort immer wieder zu Problemen mit Alkohol oder Lärm. Wie sollen die Gemeinden also mit den Treffs umgehen? Das Kreisjugendamt hat dafür ein Konzept erarbeitet, das den Kommunen als Hilfestellung dienen soll. Demnach können die Bauwägen und Buden unter bestimmten Bedingungen geduldet werden.

Kreisjugendpflegerin Julia Veitenhansl stellte die Handreichung, die demnächst an die Gemeinden verteilt werden soll, in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vor. Im Unterallgäu gibt es nach ihren Worten zahlreiche selbstorganisierte Jugendtreffs in Hütten und Bauwägen. Angesichts der Vielzahl an Treffs sei es im vergangenen Jahr zu wenigen Vorfällen gekommen. Trotzdem gebe es diese. So mussten laut Veitenhansl zwei Bauwägen geschlossen werden, weil dort Alkohol an Minderjährige ausgeschenkt wurde.

Dennoch: „Jugendliche brauchen Treffpunkte“, sagte die Kreisjugendpflegerin. Nicht in jeder Gemeinde gebe es dafür einen Raum. Ähnlich sah es auch Landrat Hans-Joachim Weirather: „Wenn man verantwortungsvoll damit umgeht, können die Bauwägen und Hütten für Jugendliche zu einer wertvollen Einrichtung werden.“ Allerdings gebe es dafür bestimmte Voraussetzungen: „Damit man so etwas guten Gewissens dulden kann, müssen sich alle an ein paar Spielregeln halten“, so Weirather.

Unter welchen Bedingungen die Treffs bleiben dürfen, darauf ging Veitenhansl im Anschluss ein. So sieht das Konzept, das das Kreisjugendamt mit den im Landratsamt betroffenen Stellen und der Polizei erarbeitet hat, folgendes vor: Bauwägen, Buden und Hütten können geduldet werden, wenn der Standort geeignet und die Verkehrssicherungspflicht geklärt ist - also wenn geregelt ist, wer die Verantwortung für einen baulich sicheren Zustand übernimmt. Außerdem müssen die Jugendlichen bereit zur Kooperation sein, es sollten mindestens drei volljährige Verantwortliche benannt und eine Hausordnung ausgehandelt werden.

Der Umgang mit den Jugendtreffs liegt Veitenhansl zufolge im Verantwortungsbereich der jeweiligen Gemeinde. Der Landkreis berate die Gemeinden und unterstütze sie bei Konflikten. So riet die Kreisjugendpflegerin den Kommunen, die Bauwägen regelmäßig zu kontrollieren. Das Jugendamt schaue stichprobenartig vorbei - dem Amt seien aber nicht alle Treffs bekannt. Das Jugendamt handelt laut Veitenhansl, wenn die Gemeinden oder andere Personen Probleme melden. Diesen gehe man dann gemeinsam mit der Polizei nach. „Vieles regeln die Gemeinden und die dortigen Jugendbeauftragten aber unkompliziert vor Ort“, betonte die Kreisjugendpflegerin.

Viele weitere Informationen im Internet unter <link http: www.unterallgaeu.de jugendschutz>www.unterallgaeu.de/Jugendschutz

 

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 15.10.2024