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Unterallgäuer Jugendamt muss immer mehr Arbeit stemmen

Unterallgäuer Jugendamt muss immer mehr Arbeit stemmen

Das Jugendamt am Unterallgäuer Landratsamt ist insgesamt gut aufgestellt. Aufgrund gesetzlicher Änderungen kommen jedoch immer mehr Aufgaben auf die Behörde zu. Deswegen sind fünf zusätzliche Stellen erforderlich - weiterer Personalbedarf ist zu erwarten. Zu diesem Schluss kam eine Untersuchung zur Personalbemessung, die jetzt im Jugendhilfeausschusses präsentiert wurde.

Projektleiter Marco Szlapka vom Institut für Organisationsberatung IfOS stellte die Ergebnisse vor. Das Institut hat die Abläufe im Jugendamt zwei Jahre lang danach untersucht, ob die rechtlichen Anforderungen erfüllt und fachlich umgesetzt werden können - und, ob dabei wirtschaftlich gehandelt wird. Neben den fünf zusätzlichen Stellen, die laut Szlapka benötigt werden, müssen in verschiedenen Bereichen Stunden aufgestockt werden, um den gewachsenen Aufgaben gerecht zu werden.

Mit zwei zusätzlich erforderlichen Stellen hatte der Allgemeine Sozialdienst, der Familien bei Problemen unterstützt, den größten Bedarf an weiteren Kräften. Ganz frische gesetzliche Änderungen im Bereich der Jugendhilfe hätten bei der Untersuchung nicht mehr berücksichtigt werden können, sagte Szlapka. Deshalb stehe schon jetzt fest: „Es kommen weitere Belastungen auf das Jugendamt zu.“

Wie Jugendamtsleiterin Christine Keller informierte, ist ein Teil der neuen Stellen - unter anderem eine Stelle im Allgemeinen Sozialdienst - bereits im aktuellen Stellenplan eingearbeitet und besetzt. Man müsse sich im Jugendamt aufgrund immer neuer Anforderungen auf einen ständigen Wandel einstellen. Das Jugendamt müsse laufend neue Herausforderungen stemmen und werde deshalb weiter wachsen müssen, fasste Landrat Alex Eder zusammen.

Ein erhöhter zeitlicher Bedarf wurde auch bei der Förderung der Kindertagespflege festgestellt. Der Jugendhilfeausschuss beschloss deshalb, die wöchentlich dafür verwendeten Stunden von 20 auf 33 zu erhöhen. Die Förderung der Kindertagespflege - darunter fällt zum Beispiel die Qualifizierung von Tagespflegepersonen und deren Beratung - hat der Landkreis an die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg übertragen.

Weiteres Thema in der Sitzung war die Förderung der Offenen Jugendarbeit in den Gemeinden, also die Arbeit in Jugendzentren oder im Rahmen von örtlichen Ferienangeboten. Um die Mittel gerecht zu verteilen und die Qualität der Angebote zu sichern, verabschiedete der Ausschuss neue Richtlinien, die ab 2022 gelten.

Die neuen Regelungen stellte Kreisjugendpflegerin Julia Veitenhansl vor. Gemeinden, die noch keine Jugendarbeit haben, hätten nun die Möglichkeit, für solche Angebote eine Förderung zu erhalten, erläuterte die Kreisjugendpflegerin. Aktuell gibt es in zwölf Unterallgäuer Kommunen Jugendzentren und Ferienangebote. Neu ist künftig zum Beispiel auch, dass der Zuschuss zu den Personalkosten - der Kreis übernimmt davon ein Drittel - auf pädagogisches Fachpersonal beschränkt ist. Regelungen zur Jugendarbeit enthält auch der Grundlagenvertrag zwischen dem Landkreis und dem Kreisjugendring, den der Ausschuss in der Sitzung entsprechend anpasste.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 01.10.2024