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Urlaub ohne Eltern: Reisevollmacht für Jugendliche

Urlaub ohne Eltern: Reisevollmacht für Jugendliche

Von: PS

Lisa Huber. Foto: Landratsamt Unterallgäu

Viele Jugendliche fiebern schon den Sommerferien entgegen. Manche auch, weil der erste Urlaub ohne Eltern ansteht. Aber dürfen Jugendliche eigentlich überhaupt allein verreisen? Was sollte man dabei beachten? Kreisjugendpflegerin Lisa Huber erklärt im Interview, worauf es ankommt.

 

Frau Huber, dürfen Minderjährige allein in den Urlaub fahren?

Huber: Dazu gibt es im deutschen Recht keine gesetzlichen Vorgaben. Wir empfehlen aber, dass Jugendliche, die allein oder mit anderen Jugendlichen verreisen, mindestens 16 Jahre alt sein sollten. Etwas anderes ist es, wenn eine kompetente, volljährige Betreuungsperson dabei ist. Gegen einen Urlaub mit der Familie der Freundin oder eine Jugendreise – zum Beispiel mit dem Kreisjugendring – ist auch bei jüngeren Jugendlichen nichts einzuwenden.

 

Was sollten Eltern beachten?

Huber: Grundsätzlich haben Eltern die Aufsichtspflicht für ihr Kind bis es volljährig ist und können zur Verantwortung gezogen werden, wenn etwas passiert. Deswegen sollten sich Eltern genau darüber informieren, was im Urlaub geplant ist. Geben sie ihr Kind in die Obhut einer Betreuungsperson, sollten die Eltern dieser vertrauen. Wichtig ist, dass es sich um eine volljährige, reife Person handelt, die die Erziehungsaufgabe wahrnehmen kann.

 

Was sollten allein reisende Jugendliche mitnehmen?

Huber: Alle Jugendliche, die ohne Eltern in den Urlaub fahren, sollten eine Reisevollmacht der Eltern mitnehmen. Egal ob sie mit Freunden oder einer Betreuungsperson verreisen. Eine Reisevollmacht ist eine schriftliche Einverständniserklärung, in der die Eltern den Urlaub ausdrücklich erlauben. Theoretisch können Jugendliche, die ohne eine solche Reisevollmacht ins Ausland fahren möchten, an der Grenze zurückgewiesen werden. Darüber hinaus sollte man natürlich auch den Personalausweis beziehungsweise den Reisepass nicht vergessen.

 

Was muss in der Reisevollmacht stehen?

Huber: Die Eltern müssen die Reise darin schriftlich erlauben. Daneben sollten zum Beispiel Reiseziel, Reisedauer und Telefonnummer der Eltern vermerkt sein. Fährt eine Betreuungsperson mit, sollte man diese namentlich nennen. Anschließend muss die Reisevollmacht von beiden Eltern unterschrieben werden, wenn beide das Sorgerecht haben. Damit die Unterschriften kontrolliert werden können, brauchen die Jugendlichen neben der Vollmacht auch Kopien von den Ausweisen der Eltern.

 

Was ist sonst noch wichtig?

Huber: Die Bestimmungen fürs Reisen von Jugendlichen können je nach Reiseland unterschiedlich sein. Deshalb sollte man sich immer gezielt informieren.

 

Info: Der Vordruck für eine Reisevollmacht kann <link file:1978 _blank>hier bei uns im Internet heruntergeladen werden.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 01.10.2024