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Vereinbarung zum Iller-Projekt muss erneut in den Ausschuss

Vereinbarung zum Iller-Projekt muss erneut in den Ausschuss

Von: PS

Der Erlebnissteg über die Iller bei Legau/Sack ist eine beschlossene Sache. Im August 2013 hatte der Kreisausschuss dem Leader-Projekt einstimmig zugestimmt. Das Projekt umfasst auch eine Fischtreppe, eine Fischbeobachtungsstation, ein naturnahes Illerufer und ein Naturtretbecken. Die Pläne wurden im September genehmigt. Das Fundament für den Steg ist bereits in Arbeit. Nun fehlt noch eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landkreis und dem Bauherrn, der Bayerischen Elektrizitätswerke GmbH (BEW).

Diese Vereinbarung regelt rechtliche Details, zum Beispiel wer in Zukunft für den Unterhalt der Anlage zuständig ist und wer die Verkehrssicherungspflicht innehat. So soll der Steg nach dem Bau ins Eigentum des Landkreises übergehen. Jedoch übernimmt die BEW für zwölf Jahre den Unterhalt.

Aus der Diskussion in der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses ging hervor, dass die Mehrheit der Kreisräte keine Einwände gegen die Kooperationsvereinbarung an sich hätte. Jedoch äußerten einige Kreisräte einen von der Vereinbarung unabhängigen Wunsch, nämlich den Weg zum Erlebnissteg auf Oberbinnwanger Seite zu verbessern. Für eine derartige Verpflichtung der BEW bieten das geltende Straßen- und Wegerecht und die Kooperationsvereinbarung jedoch keine Grundlage. Es handelt sich hier um einen öffentlich gewidmeten Feld- und Waldweg, für den die Unterhaltslast gesetzlich vorgebeben ist. Trotzdem signalisierten mehrere Räte, dass sie der Vereinbarung nur zustimmen, wenn dieser Wunsch berücksichtigt wird.

So stimmte die Mehrheit der Kreisräte gegen die Kooperationsvereinbarung. Die Verwaltung versucht nun in enger Abstimmung mit dem Vertragspartner BEW eine Lösung zu finden und die Kooperationsvereinbarung nochmals zur Abstimmung zu bringen.

Grundlegende Informationen zum Iller-Projekt finden Sie im Internet unter <link internal link in current>www.unterallgaeu.de/iller-projekt

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 10.10.2024