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Vereine können ab sofort Energiepreiszuschuss beantragen

Vereine können ab sofort Energiepreiszuschuss beantragen

Die Energiekosten steigen - und damit auch die Ausgaben der Vereine. Um ihnen unter die Arme zu greifen und dafür zu sorgen, dass keine Sportanlagen geschlossen werden müssen, hat der Freistaat Bayern jetzt einen allgemeinen Energiepreiszuschuss ins Leben gerufen. Darauf macht Landrat Alex Eder aufmerksam. Beantragen können diesen Zuschuss alle Vereine, die mit erhöhten Energieausgaben kämpfen und im Jahr 2023 die Vereinspauschale erhalten. Der Energiepreiszuschuss beläuft sich auf maximal 80 Prozent der Vereinspauschale. Wichtig ist laut Eder, den Antrag bis spätestens 15. Mai beim Landratsamt einzureichen. Ausgezahlt wird der allgemeine Energiepreiszuschuss zusammen mit der Vereinspauschale. Erst im Jahr 2024 müssen die gestiegenen Ausgaben für Energiekosten (zum Beispiel in Form einer Gegenüberstellung der Jahresrechnungen 2021 und 2023) nachgereicht werden. Nähere Informationen und das Antragsformular findet man im Internet unter www.unterallgaeu.de/vereinspauschale.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 04.11.2024