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Vereinspauschale: Frist beachten!

Vereinspauschale: Frist beachten!

Vereinspauschalen in Höhe von insgesamt rund 155.000 Euro hat das Landratsamt Unterallgäu im vergangenen Jahr an 86 Sportvereine im Landkreis ausbezahlt. 2008 waren es rund 149.000 Euro für 90 Vereine gewesen. Die Vereinspauschale ersetzt die früheren Übungsleiter- und sonstigen Zuschüsse an die Sportvereine. Das Landratsamt weist jetzt darauf hin, dass Anträge für das Jahr 2010 bis spätestens 1. März eingereicht werden müssen. Dabei handelt es sich um eine Ausschlussfrist: Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden, weil alle für die Vereinspauschale zur Verfügung stehenden Fördermittel nach Maßgabe der am 1. März vorliegenden Vereinsdaten verteilt werden. Die Vereinspauschale können alle Sportvereine beantragen, die Mitglied im BLSV oder im Bayerischen Sportschützenverband sind. Der Verein muss dabei im Gegensatz zu früher nicht unbedingt ausgebildete Übungsleiter einsetzen, sondern kann auch in den Genuss der Vereinspauschale kommen, wenn er ausreichend Mitglieder besitzt.

Ausführliche Informationen über die Fördervoraussetzungen finden Sie auf <link _blank>dieser Seite unseres Internetauftritts. Dort können Sie auch das Antragsformular herunterladen.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 03.07.2024