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Versammlungen: Landratsamt verlängert und konkretisiert Allgemeinverfügung

Versammlungen: Landratsamt verlängert und konkretisiert Allgemeinverfügung

Aufgrund der anhaltenden Proteste der Landwirte hat das Landratsamt Unterallgäu seine Allgemeinverfügung zum Versammlungsgesetz bis einschließlich 5. März verlängert und kleine Anpassungen vorgenommen.

Die wichtigsten Regeln im Überblick:

  • Alle teilnehmenden Fahrzeuge müssen bei nicht angezeigten Versammlungen laut der Allgemeinverfügung mindestens mit einer Geschwindigkeit von 15 Kilometern pro Stunde fahren, wenn dies verkehrsrechtlich möglich ist. Außerdem dürfen sie nicht anlasslos im öffentlichen Verkehrsraum stehen bleiben. Das gilt ab sofort auch für Unterstützungsfahrzeuge.
  • Rettungswege müssen jederzeit freigehalten werden. Autobahnen sowie deren Zu- und Abfahrten dürfen überhaupt nicht befahren werden.
  • Untersagt ist das Mitführen von angehängten oder angebauten Fahrzeugteilen an landwirtschaftlichen Zugfahrzeugen. Verdeutlicht wird nun: Auch die Teilnahme an den Versammlungen mit einem Sattelzug (zum Beispiel Traktor mit Jauchefass) ist nicht erlaubt.
  • Konkretisiert wurde folgender Punkt: Nehmen mindestens zehn Fahrzeuge an der Versammlung teil, müssen Fahrzeugblöcke zu je zehn Fahrzeugen gebildet werden, zwischen denen ein Abstand eingehalten wird. Damit soll dem übrigen Verkehr ein Ausfahren aus anderen Straßen oder Parkplätzen ermöglicht werden.
  • Blockaden oder ähnliche Aktivitäten, durch die sich ein Rückstau des Verkehrs im Bereich von Autobahnabfahrten ergibt, sind verboten.

Die gesamte Allgemeinverfügung sowie ihre Verlängerung und Konkretisierung können unter www.unterallgaeu.de/versammlungsrecht heruntergeladen werden.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 03.07.2024