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Vertragsnaturschutzprogramm: Kostenlose Beratung der unteren Naturschutzbehörde

Vertragsnaturschutzprogramm: Kostenlose Beratung der unteren Naturschutzbehörde

Das Foto zeigt eine Wiese bei Lautrach, auf der auch viele Blumen blühen.

 Auf die Kooperation von Landwirtschaft und Naturschutz setzt das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP). Bereits seit 1983 entschädigt der Freistaat Bayern über dieses Programm Landwirte, die ihre Flächen weniger intensiv und naturschonend bewirtschaften. Honoriert wird unter anderem die aufwendige Bewirtschaftung von Wiesen und Weiden in ökologisch wertvollen Gebieten. Die Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Unterallgäu bieten jetzt wieder Beratungen zum VNP an und beurteilen bei Interesse Flächen. 
„Das Programm setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. So kann ein guter Kompromiss zwischen Bewirtschaftung und naturschutzfachlichen Zielen gefunden werden“, sagt Fabienne Finkenzeller von der unteren Naturschutzbehörde. Gefördert werde zum Beispiel ein späterer Schnittzeitpunkt, eine Beweidung mit Schafen, der Erhalt von Streuobstbäumen und der Düngeverzicht, um die Gewässerqualität zu verbessern und sauberes Grundwasser zu sichern. Mittlerweile werden 364 Betriebe und 1510 Hektar Fläche im Unterallgäu über das Vertragsnaturschutzprogramm gefördert. „Wir würden uns natürlich freuen, wenn wir diesen Anteil weiter steigern könnten“, so Finkenzeller. 
Ob eine Fläche für das Vertragsnaturschutzprogramm geeignet ist, lasse sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären. Die untere Naturschutzbehörde bietet kostenlose Beratungsgespräche an. „Interessenten können sich bei uns melden. Sehr gerne kommen wir, sehen uns die Flächen vor Ort an und beraten unverbindlich über geeignete Maßnahmen“, so Finkenzeller. 
Großes Potenzial für eine Förderung haben aus Sicht der Naturschutzbehörde insbesondere Flächen im Pleßer Ried sowie in den Unterallgäuer Vogelschutz- und Flora-Fauna-Habitat-Gebieten, beispielsweise im Gebiet „Obere Mindel“. Generell interessant seien auch Flächen in den Talauen sowie biotopkartierte Flächen, da das VNP hier auch ein Ausgleich für die gesetzlichen Bewirtschaftungsbeschränkungen bietet.  
Die untere Naturschutzbehörde dankt an dieser Stelle den Landwirten, die das VNP nutzen. „Hier zeigt sich deutlich, was Landwirtschaft und Naturschutz gemeinsam zum Schutz unserer heimischen Tier- und Pflanzenwelt sowie unserer charakteristischen Kulturlandschaft bewirken können“, so Finkenzeller.  

Weitere Informationen zum Vertragsnaturschutzprogramm gibt die unteren Naturschutzbehörde: Fabienne Finkenzeller, Telefon (08261) 995-671, Brigitte Fischer, Telefon (08261) 995-447, und Maximilian Simmnacher, Telefon (08261) 995-261.
 

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 03.07.2024