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Vier "stille Tage" im November

Vier "stille Tage" im November

Von: Pressestelle

Im November gibt es mit Allerheiligen (1. November), Volkstrauertag (13. November), Buß- und Bettag (16. November) und Totensonntag (20. November) vier „stille Tage“. Das bedeutet: In Gaststätten und bei öffentlichen Veranstaltungen besteht ein Tanzverbot. Musik und Unterhaltungsveranstaltungen sind nur dann erlaubt, wenn sie dem ernsten Charakter des Tages anpasst sind. Das schreibt das bayerische Feiertagsgesetz vor, wie das Landratsamt Unterallgäu mitteilt. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das Tanzverbot wurde im Jahr 2013 gelockert. Seitdem darf in der Nacht zum Feiertag nicht mehr nur bis 24 Uhr, sondern bis 2 Uhr gefeiert werden. Dies gilt für die Feiertage im November sowie für die stillen Tage Gründonnerstag und Aschermittwoch. An Karfreitag und Karsamstag besteht das Tanzverbot den ganzen Tag über. Am stillen Tag Heiligabend beginnt das Tanzverbot erst um 14 Uhr. Überdies sind an stillen Tagen wie auch an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen alle öffentlichen Arbeiten verboten, die die Feiertagsruhe stören. Viele weitere Informationen sind im Internet unter <link http: www.unterallgaeu.de feiertagsgesetz>www.unterallgaeu.de/feiertagsgesetz zu finden.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 14.10.2024