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Virtuelle Mitgliederversammlung: Eine gute Vorbereitung ist das A und O

Virtuelle Mitgliederversammlung: Eine gute Vorbereitung ist das A und O

Vereine müssen Mitgliederversammlungen einberufen - sie sind dazu gesetzlich verpflichtet. Doch wie funktioniert das während der Corona-Pandemie? Dazu bot der Landkreis Unterallgäu nun eine Informationsveranstaltung an - virtuell natürlich.

Referent Karl Bosch erklärte, seit 2020 ist es laut Gesetz möglich, Mitgliederversammlungen auch online abzuhalten. Das A und O solcher Veranstaltungen sei eine gute Vorbereitung. Zunächst müsse die Satzung geprüft werden - deren Regelungen gelten auch für eine virtuelle Mitgliederversammlung, also zum Beispiel Form und Frist der Einladung, wie abgestimmt wird und ab wann eine Mitgliederversammlung beschlussfähig ist. Zudem seien folgende Fragen vorab zu klären:

  • Ist eine stabile Internetverbindung sichergestellt?
  • Wie viele Mitglieder nehmen teil?
  • Ist technische Unterstützung notwendig?
  • Muss auf ein professionelles Studio zurückgegriffen werden?
  • Hat der Anbieter der Software eine Service-Hotline?
  • Wie können Beschlüsse gefasst und Wahlen durchgeführt werden?

In der Einladung solle den Mitgliedern mitgeteilt werden, welche Software verwendet wird und welche Voraussetzungen für die Teilnahme nötig sind. Auch Verhaltensregeln für die virtuelle Versammlung sollten aufgestellt und mitgeteilt werden. Zudem sei vorab ein Probedurchlauf der Versammlung im kleinen Kreis sinnvoll. Wer in der Versammlung das Wort führe, könne hier auch gleich einen Licht- und Tontest machen. Wichtig sei, dass die Person gut zu sehen und zu hören sei, dafür sei gegebenenfalls ein Headset und entsprechende Beleuchtung nötig. Auch die Vor- und Nachteile verschiedener Software-Anbieter wurden thematisiert.

Für geheime Abstimmungen riet der Referent, spezielle Umfrage-Tools zu verwenden. Mitglieder, die nicht an der Versammlung teilnehmen können, sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, schriftlich abzustimmen.

Die rund 50 Teilnehmer aus verschiedenen Vereinen hatten anschließend noch viele Fragen an den Referenten.

Im Rahmen der Bildungsregion Memmingen-Unterallgäu organisiert der Landkreis Unterallgäu regelmäßig Fortbildungen für Vereine und ehrenamtlich Engagierte. Viele Informationen und alle Fortbildungsangebote sind im Internet unter www.unterallgaeu.de/ehrenamt zusammengefasst. Die nächsten Themen der Fortbildungen sind „Haftung im Verein“ am Donnerstag, 20. Mai, 19 bis 21 Uhr, „Versicherungen im Verein“ am Donnerstag, 10. Juni, 18.30 bis 21 Uhr, und „Aufsichtspflicht im Verein“ am Dienstag, 22. Juni, 18.30 bis 21 Uhr.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 04.10.2024