DRUCKEN
Vom Thema Asylbewerber bis hin zur Krankenhausreform

Vom Thema Asylbewerber bis hin zur Krankenhausreform

Von einer Haftpflichtversicherung für Asylbewerber bis zu einer Resolution gegen die geplante Krankenhausreform reichten die Themen in der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses.

  • Diskussion über Haftpflichtversicherung für Asylbewerber: Soll der Landkreis eine Privathaftpflichtversicherung für Asylbewerber abschließen oder nicht? Über diese Frage haben jetzt die Mitglieder des Unterallgäuer Kreisausschusses diskutiert. Darüber entschieden hat das Gremium noch nicht. Die Kreisräte vertagten die Entscheidung, bis die Versicherungskriterien genauer geklärt sind. Laut Kreiskämmerer Manuel Eberhard würde es sich um eine freiwillige Leistung handeln, Asylbewerber zu versichern. „Gesetzlich vorgeschrieben ist die Versicherung nicht.“ Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Dritten zugefügt werden. Der Wunsch nach dem Abschluss einer solchen Versicherung war aus den Reihen der ehrenamtlichen Unterstützerkreise für Asylbewerber gekommen. Kreisrat Robert Sturm regte an, das Thema in einem Kreisgremium zu behandeln.
  • Caritas erhält 32.000 Euro für Asylsozialberatung: Die Caritas erhält für die Asylsozialarbeit im Landkreis Unterallgäu einen einmaligen Sachkostenzuschuss in Höhe von 32.000 Euro. Das hat der Kreisausschuss einstimmig beschlossen. Der Caritasverband für die Diözese Augsburg übernimmt die soziale Betreuung der derzeit rund 1200 Asylbewerber im Unterallgäu. Dafür erhält er einen Personalkostenzuschuss vom Freistaat Bayern. An den Sachkosten für Fahrzeuge, EDV-Ausstattung oder Räume beteiligt sich der Freistaat nicht.
  • Resolution gegen Krankenhausreform: Massive Einschnitte in der medizinischen Versorgung, das befürchten die kommunalen Kliniken im Allgäu durch das für 2016 geplante Krankenhausstrukturgesetz. Sie haben Sorge, dass ihnen 20 Millionen Euro und 50 Pflegestellen wegfallen. Das Unterallgäu will sich nun mit einer Resolution dafür einsetzen, dass der Bund am Gesetzentwurf nachbessert. Der Kreisausschuss begrüßte eine entsprechende Erklärung einhellig. Verabschiedet werden soll sie am 5. Oktober vom Unterallgäuer Kreistag.
  • Neue Satzung für Bürgerbegehren: Die Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden im Unterallgäu soll der aktuellen Rechtslage angepasst werden. Der Kreisausschuss hat die Neufassung jetzt einstimmig befürwortet und dem Kreistag empfohlen, diese zu erlassen. Wie Frank Rattel vom Landratsamt erläuterte, sind künftig zum Beispiel alle stimmberechtigt, die sich seit zwei Monaten im Landkreis aufhalten. Bislang waren es drei Monate. Auf das aktuelle Bürgerbegehren zum Flächenkauf am Allgäu Airport haben die Änderungen laut Rattel keine Auswirkungen.
Inhalt zuletzt aktualisiert am: 10.10.2024