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Vorsicht vor dem Riesen-Bärenklau

Vorsicht vor dem Riesen-Bärenklau

Von: 32/42/PS

Den Riesen-Bärenklau sollte man nicht ungeschützt berühren, sonst drohen schwere Hautschäden. Vor kurzem haben sich zum Beispiel zwei Unterallgäuer Kinder beim Spielen mit dem Riesen-Bärenklau schwere Blasenbildungen an Armen und Beinen zugezogen un
Foto Riesen-Bärenklau: Orf/Landratsamt Unterallgäu

Er hat ein imposantes Erscheinungsbild und fällt jetzt in der Blütezeit durch seine eindrucksvollen großen weißen Dolden auf: der Riesen-Bärenklau. Anfassen sollte man die Staude aber nicht, warnen Experten des Unterallgäuer Landratsamts. Zumindest nicht ungeschützt, denn Berührungen mit der Pflanze können laut Dr. Wolfgang Glasmann, Leiter des Gesundheitsamts, schwere Hautschäden hervorrufen. Vor kurzem haben sich zum Beispiel zwei Unterallgäuer Kinder beim Spielen mit dem Riesen-Bärenklau schwere Blasenbildungen an Armen und Beinen zugezogen und mussten deswegen ins Krankenhaus. Deshalb raten Glasmann und Markus Orf, Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege, zur Bekämpfung der Pflanze.

Wie Dr. Wolfgang Glasmann erklärt, wirkt der Saft des Riesen-Bärenklaus vor allem in Kombination mit Sonnenlicht stark Haut reizend. Hautkontakt mit der Pflanze kann also schmerzhafte Folgen haben  – von Rötungen, Juckreiz und Blasen bis hin zu schwer heilenden Verbrennungs-erscheinungen. Deshalb sollte man die Pflanze niemals mit bloßer Haut berühren und Kinder davon fernhalten. Denn gerade diese könnten versucht sein, mit der auffälligen Riesen-Pflanze zu spielen, so Glasmann und Orf. Kommt man dennoch in Kontakt mit dem Saft des Riesen-Bärenklaus, empfiehlt Glasmann, diesen möglichst schnell von der Haut zu entfernen – am besten mit Wasser und Seife. Die betreffende Hautstelle sollte auch nicht der Sonne ausgesetzt werden. Treten größere Hautreaktionen oder Beschwerden wie Brennen oder Schmerzen auf, sollte man einen Arzt aufsuchen.

Laut Orf kam der Riesen-Bärenklau als Zierpflanze nach Europa und breitet sich inzwischen auch im Unterallgäu immer stärker aus. Der zwei bis vier Meter hohe Doldenblütler sei nicht nur gesundheitsgefährlich, sondern verdränge auch die heimische Vegetation. Er sollte deshalb überall bekämpft werden. „Wer der Pflanze zu Leibe rückt, muss sich aber ausreichend schützen“, betont der Pflanzen-Fachmann. So sollte man die Haut vollständig bedecken und auch Handschuhe und eine Schutzbrille mit seitlichem Schutz nicht vergessen. „Am besten führt man die Arbeiten bei bedecktem Himmel oder am Abend durch“, sagt Orf. „Dann ist die Sonnenstrahlung geringer und das Risiko niedriger, dass die Haut mit dem Pflanzensaft reagiert, falls man trotz Schutzkleidung etwas davon abbekommt.“ Spritzgefahr bestehe vor allem, wenn man die Pflanze mit der Motorsense abmäht. Deshalb sollte man das lieber bleiben lassen, so Orf.

Richtig bekämpfe man den Riesen-Bärenklau zum Beispiel so: Den oberen Teil der Wurzel, den „Vegetationskegel“, etwa zehn bis 15 Zentimeter unter der Erdoberfläche mit dem Spaten abstechen. Die abgetrennte Wurzel und eventuelle Blüten- und Samenstände über die Restmülltonne entsorgen oder verbrennen. Der untere Wurzelteil verrottet im Boden. An der Vermehrung hindert man die Pflanze, indem man die Blüten- oder Samenstände abschneidet und diese ebenfalls verbrennt oder in die Mülltonne wirft.

 

Fakten zum Riesen-Bärenklau

  • Der Riesen-Bärenklau kam im 19. Jahrhundert als Zierpflanze aus dem Kaukasus nach Europa. Wegen seiner Größe von zwei bis vier Metern wird er auch Herkulesstaude genannt. Charakteristisch für die Pflanze sind auch der kräftige rotgesprenkelte und behaarte Stengel, die mehrteiligen großen Blätter und die bis zu 50 Zentimeter großen weißen Blüten-Dolden.
  • Der Riesen-Bärenklau wächst etwa an Straßenrändern, Bahnlinien und Gewässern, auf Waldlichtungen, brachliegenden Flächen, in Gärten oder in Parks.
  • Er vermehrt sich über seine zahlreichen Samen, die vor allem über Gewässer oder den Verkehr verbreitet werden. Ausgewachsene Pflanzen können 10.000 bis 50.000 Samen tragen, die acht bis zehn Jahre keimfähig bleiben können.
Inhalt zuletzt aktualisiert am: 01.10.2024