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Was bei einem positivem Schnell- oder Selbsttest zu tun ist

Was bei einem positivem Schnell- oder Selbsttest zu tun ist

Im Unterallgäu gibt es immer mehr Möglichkeiten, sich unkompliziert und schnell auf das Coronavirus testen zu lassen. Zudem kann sich jeder im Handel einen Selbsttest kaufen. Doch was ist zu tun, wenn das Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests positiv ausfällt?

Das Gesundheitsamt am Landratsamt Unterallgäu klärt auf: Positive Schnelltest-Ergebnisse werden von der Teststelle an das Gesundheitsamt weitergeleitet. Im Anschluss setzt sich das Gesundheitsamt mit der Person in Verbindung. Unabhängig davon bittet das Gesundheitsamt darum, dass die Person sich umgehend selbst um die Verifizierung des Testergebnisses mittels eines PCR-Tests kümmert. Bis das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt, muss sich die Person in Quarantäne begeben. Die Isolation wird wieder aufgehoben, wenn die Person ein negatives PCR-Testergebnis erhält. Wenn der PCR-Test den positiven Schnelltest bestätigt, wird die Quarantäne fortgeführt und das Gesundheitsamt beginnt mit der Kontaktnachverfolgung. Das Gesundheitsamt rät: Wer ein positives Schnelltest-Ergebnis erhält, sollte für sich gleich notieren, mit wem er in den zwei Tagen vor dem Test Kontakt hatte. Falls der Betroffene Symptome hat, so sollte er auch die Kontaktpersonen zwei Tage vor Symptombeginn notieren.

Wenn sich die Person mit einem im Handel erhältlichen Selbsttest getestet hat, muss sie sich bei einem positiven Ergebnis selbständig um einen Termin für einen PCR-Test kümmern. Der Betroffene ist außerdem verpflichtet, sich in Isolation zu begeben und sollte Kontakt zum zuständigen Gesundheitsamt aufnehmen. Ist das Ergebnis des PCR-Tests negativ, ist die Isolation aufgehoben. Ein positives Ergebnis wird an das Gesundheitsamt gemeldet. Die Quarantäne wird fortgesetzt und das Gesundheitsamt beginnt mit der Kontaktnachverfolgung.

Unterallgäuer Bürger melden positive Selbst- oder Schnelltestergebnisse an das Unterallgäuer Gesundheitsamt per E-Mail an corona-ermittlung(at)lra.unterallgaeu.de mit dem Betreff „positiver Selbst- oder Schnelltest“ oder per Telefon (08261) 995-678. Der Betroffene muss Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum angeben.

Eine Karte mit Teststationen im Landkreis Unterallgäu steht unter dem Reiter „Tests“ auf der Internetseite www.unterallgaeu.de/corona

 

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 04.10.2024