In den Unterallgäuer Gärten wachsen derzeit viele Gemüsesorten und zahlreiche Blumen stehen in voller Blüte. Damit die Pflanzen gedeihen, müssen sie gegossen werden. Eine Möglichkeit, diese mit Wasser zu versorgen, ist ein Gartenbrunnen. Wer einen Brunnen bohren möchte, sollte allerdings einige Dinge beachten, rät das Sachgebiet Wasserrecht am Unterallgäuer Landratsamt.
Zunächst sollte man überlegen, ob es wirklich ein Brunnen sein soll - also ob man das Grundwasser auch wirklich anzapfen muss. Denn in vielen Fällen eignet sich zum Beispiel auch eine Zisterne mit Regenwasser. Solche Alternativen helfen, das Grundwasser vor einer übermäßigen Beanspruchung zu schützen.
Wer dennoch einen Brunnen bauen will, muss dies dem Landratsamt melden. Das Wasser darf dann im sogenannten oberen Grundwasserstockwerk entnommen werden. Tiefer darf der Brunnen nicht sein. Wichtig ist auch, dass sich in der näheren Umgebung des Brunnens keine wassergefährdenden Stoffe wie Pflanzenschutzmittel, Öle oder Treibstoffe befinden. Zudem muss der Brunnen nach obenhin abgeschlossen sein, so dass kein Oberflächenwasser und keine Verunreinigungen eindringen können. Nicht vergessen sollte man auch, ein Hinweisschild mit der Aufschrift „Kein Trinkwasser“ anzubringen.
Weitere Informationen sowie die Bohranzeige für Brunnen zur Gartenbewässerung findet man im Internet unter www.unterallgaeu.de/wasserrecht