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Was man beim Reisen mit Tieren beachten muss

Was man beim Reisen mit Tieren beachten muss

Von: Pressestelle/Veterinäramt

Wenn Bello und Stubentiger mit in den Urlaub nach Italien oder Spanien kommen sollen, brauchen nicht nur Herrchen und Frauchen einen Ausweis. Hunde und Katzen benötigten für Reisen innerhalb der Europäischen Union einen Heimtierausweis. Das ist aber nicht das einzige, an das man denken muss, wenn man seinen Vierbeiner mit auf Reisen nehmen möchte. Deshalb rät Dr. Armin Mareis, Leiter des Veterinäramts am Unterallgäuer Landratsamt, sich vor dem Urlaub rechtzeitig zu informieren.  

Was muss man beim Reisen mit Tieren beachten?

Dr. Armin Mareis: Wer mit seinem Haustier verreisen möchte, sollte sich frühzeitig über die verschiedenen Vorschriften informieren, damit noch genügend Zeit bleibt, etwa eine fehlende Impfung oder Untersuchung nachzuholen. Wie viel Aufwand das bedeutet, hängt vom Reiseziel ab. Innerhalb der EU gibt es grundsätzlich einheitliche gesetzliche Bestimmungen für das Reisen mit Hunden und Katzen. Dennoch gibt es auch einige Unterschiede. So verlangen manche Länder zum Beispiel eine Behandlung gegen Bandwürme. In anderen Ländern gilt eine Maulkorbpflicht.

Was gilt für Reisen innerhalb der EU?

Mareis: Bei Reisen mit Hunden und Katzen innerhalb der EU müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. So muss jedes Tier mit einem Mikrochip unter der Haut eindeutig gekennzeichnet sein. Zulässig sind auch Tätowierungen, wenn sie vor Juli 2011 angebracht wurden und lesbar sind. Außerdem müssen die Tiere einen EU-Heimtierausweis und darin eingetragen eine gültige Tollwut-Schutzimpfung haben.

Wo erhält man einen Heimtierausweis?

Mareis: Der Heimtierausweis wird von den niedergelassenen Tierärzten im Unterallgäu ausgestellt. In dem Pass sind die Mikrochipnummer oder die Tätowierung sowie die Tollwutschutzimpfung vermerkt.

Was muss man beachten, wenn man in ein Land außerhalb der EU fährt?

Mareis: Nicht-EU-Länder legen selbst fest, unter welchen Bedingungen sie Tiere einreisen lassen. Darüber informieren kann man sich bei den Botschaften und Konsulaten dieser Länder. Wer auf dem Landweg reist, muss auch die Voraussetzungen für alle durchquerten Länder erfüllen. Bedenken muss man, dass ein Tier bei der Rückkehr aus Ländern mit erhöhtem Tollwutrisiko, wie zum Beispiel der Türkei, nicht ohne weiteres wieder in die EU einreisen darf. Man muss hier bereits lange vor der Abreise Vorkehrungen treffen.

Info: Viele weitere Informationen sind im Internet unter www.unterallgaeu.de/tierereisen zu finden.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 10.10.2024