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Weiterhin Maskenpflicht an Wertstoffhöfen

Weiterhin Maskenpflicht an Wertstoffhöfen

Von: Abfallwirtschaft/Pressestelle

An allen Wertstoffhöfen und Kompostanlagen des Landkreises Unterallgäu sowie an der Umladestation Breitenbrunn muss nach wie vor eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Daran erinnert die Kommunale Abfallwirtschaftsberatung des Landkreises und bittet alle Besucher der Wertstoffhöfe, an ihre Maske zu denken.

Durch das Tragen der Maske am Wertstoffhof können die verfügbaren Kapazitäten voll ausgenutzt werden. Anderenfalls müsste wieder auf Blockabfertigung oder andere Maßnahmen zurückgegriffen werden, um die erforderlichen Schutzabstände zu gewährleisten, teilt die Abfallwirtschaftsberatung mit. Die Folge wären längere Wartezeiten am Zufahrtstor des Wertstoffhofes. Mit dem Tragen der Maske wird das vermieden.

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an den Wertstoffhöfen gilt bereits seit Mitte April und ist nach wie vor gültig. Bei Fragen gibt die Abfallwirtschaftsberatung gerne Auskunft unter Telefon (08261) 995 -367 oder -467. Informationen zur Abfallentsorgung und allen Wertstoffhöfen gibt es unter www.unterallgaeu.de/abfall.

 

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 04.10.2024