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Weniger Schulden und schwarze Zahlen in Seniorenheimen

Weniger Schulden und schwarze Zahlen in Seniorenheimen

Die Finanzen des Landkreises und der drei Kreis-Seniorenwohnheime standen im Mittelpunkt einer Sitzung des Unterallgäuer Kreistags. Kreiskämmerer Sebastian Seefried und der Leiter der Seniorenheime, Ara Gharakhanian, zogen Bilanz für das Jahr 2019 und erläuterten, dass Kreis und Heime finanziell auf sicheren Beinen stehen. Themen in der Sitzung waren daneben der Beteiligungsbericht des Landkreises sowie die Satzung zur Regelung von Fragen des Kreisverfassungsrechts.

Sebastian Seefried stellte die Jahresrechnung 2019 vor. Demnach schloss das vergangene Jahr im Verwaltungshaushalt mit 148,3 Millionen Euro, im Vermögenshaushalt mit 26,9 Millionen Euro ab. Die Schulden im Kernhaushalt, also ohne Beteiligungen, sanken um 1,2 Millionen Euro auf 12,3 Millionen Euro.

Über die Jahresabschlüsse der Kreis-Seniorenwohnheime in Bad Wörishofen, Türkheim und Babenhausen informierte Ara Gharakhanian. Die drei Heime schlossen insgesamt mit einem Plus von 116.300 Euro ab und schrieben damit auch 2019 wieder schwarze Zahlen. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Kreisrat Rudolf Jackel, berichtete über die Rechnungsprüfung der Jahresrechnung und hatte keinerlei Bedenken. So beschloss der Kreistag schließlich, die Jahresrechnung und die Jahresabschlüsse der Heime festzustellen und dem Landkreis die Entlastung zu erteilen.

Viele Zahlen enthält auch der vom Kämmerer präsentierte sogenannte Beteiligungsbericht.  Der 90 Seiten umfassende Bericht für das Jahr 2019 gibt Aufschluss darüber, an welchen Unternehmen und Verbänden der Kreis beteiligt war. Der Kreis war im vergangenen Jahr zum Beispiel an den Unterallgäuer Kreiskliniken und später dann am neugegründeten Klinikverbund Allgäu beteiligt oder auch am Zweckverband Hochwasserschutz Günztal sowie verschiedenen Schulzweckverbänden. Der Beteiligungsbericht ist öffentlich einsehbar.

Geändert wurde vom Kreistag ferner die Satzung zur Regelung von Fragen des Kreisverfassungsrechts. In der Satzung sind zum Beispiel die Organisation und Struktur des Kreistags sowie die Entschädigungen der Mitglieder geregelt. Neu ist, dass die Satzung jetzt in geschlechterneutraler Sprache abgefasst ist und die weiteren Stellvertreter des Landrats für Tätigkeiten in dieser Funktion eine Entschädigung für die Nutzung Öffentlicher Verkehrsmittel erhalten können. Damit war die Verwaltung einem Wunsch aus dem Gremium nachgekommen.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 04.10.2024