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Widersprüche gegen Internet-Veröffentlichungen möglich

Widersprüche gegen Internet-Veröffentlichungen möglich

Von: S2/sdo

Der Internetdienst „Bing Maps Streetside“ der amerikanischen Firma Microsoft will - ähnlich wie „Google Street View“ - Straßenansichten mit auf Autodächern montierten Kameras aufnehmen und diese dann ins Internet stellen. Der Datenschutzbeauftragte des Landratsamts Unterallgäu, Franz Huber, weist nun darauf hin, dass jede Privatperson, die sich durch die Abbildung ihres beziehungsweise des von ihr bewohnten Hauses in ihrem Persönlichkeitsrecht eingeschränkt fühlt, bereits vor der ersten Veröffentlichung dafür sorgen kann, dass die betreffenden Gebäude unkenntlich gemacht werden. Der Vorabwiderspruch kann noch ausschließlich bis 30. September geltend gemacht werden. Die Frist gilt für das gesamte Bundesgebiet, unabhängig davon, ob das betreffende Haus in einem bereits von Microsoft befahrenen Abschnitt liegt oder nicht. Auch nach dieser Frist kann man noch nach der Veröffentlichung Widerspruch einlegen.

Möglich ist der Vorab-Widerspruch online oder per Brief. In beiden Fällen sollte man hierzu ein Formular verwenden, das man im Internet unter <link http: www.microsoft.com maps de-de streetside.aspx _blank>www.microsoft.com/maps/de-DE/streetside.aspx findet. Dort erläutert Microsoft auch das Projekt. Für Bürger ohne Internetzugang sind Widerspruchsformulare auch im Landratsamt Unterallgäu in Mindelheim erhältlich.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 04.07.2024