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Wildbret: Zulässiger Grenzwert weiterhin 600 Becquerel

Wildbret: Zulässiger Grenzwert weiterhin 600 Becquerel

Von: 21/sdo

Der zulässige Grenzwert für die Strahlenbelastung von Wildbret liegt nach wie vor bei 600 Becquerel. Darauf weist Sonja Stäger von der Unteren Jagdbehörde am Landratsamt hin.

Die Ende März beschlossene EU-Verordnung, die vorübergehend teils höhere Grenzwerte für Lebensmittel aus Japan zulässt, habe keine Auswirkungen auf in Deutschland produzierte Lebensmittel und damit auch nicht auf den Grenzwert, bis zu dem hier erlegtes Wild an Dritte weitergegeben werden darf. Wird also ein Wert von über 600 Becquerel gemessen, dann muss das Wildbret über eine Tierkörperbeseitigungsanlage entsorgt werden, sofern es nicht im eigenen Haushalt verzehrt wird. Aber auch davon rät das Landratsamt ab.

„Ich halte es nicht unbedingt für vertrauensbildend, wenn auf der einen Seite in Deutschland an einem Grenzwert von 600 Becquerel festgehalten wird und andererseits Importe aus Japan mit höherer Becquerel-Belastung unproblematisch sein sollen“, kritisiert Landrat Hans-Joachim Weirather die aktuelle Regelung. „Hier besteht meiner Meinung nach großer Aufklärungsbedarf seitens der Bundesregierung.“

Im Landkreis Unterallgäu gibt es zwei amtlich anerkannte Becquerel-Messstationen für die Messung der Strahlenbelastung von Wildbret. Diese werden von den beiden Kreisgruppen im Landesjagdverband, Mindelheim und Memmingen, betrieben. Eine Messstation steht bei Hans-Klaus von Keutz in Trunkelsberg und die andere seit dem Tod von Johann Falke bei Peter Heckel in Mindelheim.

Informationen hierzu findet man auch <link _blank>auf dieser Seite unseres Internetauftritts.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 04.07.2024