Wildunfälle können das ganze Jahr über passieren. Besonders aufpassen müssen Verkehrsteilnehmer jedoch jetzt im Herbst und angehenden Winter. Denn in dieser Jahreszeit - wenn die Sichtverhältnisse oft schlecht sind und der Berufsverkehr in der Dämmerung unterwegs ist - besteht eine erhöhte Gefahr für einen Zusammenstoß mit einem Reh oder Wildschwein. Kommt es dazu, sollte man die Unfallstelle absichern und umgehend Polizei oder Jäger verständigen, rät das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung am Landratsamt Unterallgäu.
Alle Unfälle mit einem sogenannten Schalenwild, also einem Wildtier mit Hufen, müssen gemeldet werden. Nur so kann ein verletztes Wild baldmöglichst versorgt und, falls erforderlich, von Schmerzen erlöst werden. Gemeldet werden muss der Unfall auch, wenn das Tier nach dem Zusammenstoß geflüchtet ist. Denn dann kann der Jäger danach suchen und ein verendetes Tier ordnungsgemäß entsorgen.
Neben dem Tierschutz geht es auch um die Verkehrssicherheit. Liegt das Tier tot auf der Fahrbahn, sollte man dieses, wenn möglich, an den Straßenrand ziehen, nachdem man den Unfall gemeldet hat. Dazu sollte man am besten Handschuhe tragen. Ein verletztes Tier sollte man dagegen nicht anfassen, da das für das Wild zusätzlichen Stress bedeutet und es sich wehren könnte. Auf jeden Fall sollte man aber am Unfallort bleiben, bis Polizei oder Jäger da sind.
Wer ein verletztes oder totes Reh beziehungsweise Wildschwein nach einem Unfall zurücklässt ohne den Vorfall zu melden, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bayerischen Jagdgesetz. Diese wird mit einem Bußgeld in Höhe von rund 100 Euro geahndet. Auch die Versicherung ersetzt Unfallschäden am Auto nur, wenn eine Wildunfallbescheinigung nachgewiesen werden kann. Diese Bescheinigung wird in der Regel von der Polizei ausgestellt.