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Zuschüsse für Senioren-WGs: Entscheidung vertagt

Zuschüsse für Senioren-WGs: Entscheidung vertagt

Von: PS

Ob Leben in den eigenen vier Wänden oder in Miete, mit der ganzen Familie, als Single oder in einer Wohngemeinschaft (kurz: WG): Wohn- und Lebensformen gibt es viele, ob in jungen Jahren oder im Alter. Der Ausschuss für Personal und Soziales des Unterallgäuer Kreistags hat sich jetzt mit ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Senioren befasst. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, ob beziehungsweise in welcher Form der Landkreis derartige Projekte bezuschussen soll. Wie Landrat Hans-Joachim Weirather betonte, würde es sich dabei um freiwillige Leistungen des Landkreises handeln.

Das Konzept ambulant betreuter Wohngemeinschaften gründet - wie Abteilungsleisterin Dr. Maria Bachmaier dem Ausschuss erläuterte - auf dem Gedanken der Selbstbestimmung. Maximal zwölf Personen teilen sich dabei eine Wohnung oder ein Haus mit gemeinsamem Wohnzimmer und Küche. Jedes Mitglied der Wohngemeinschaft bewohnt ein eigenes Zimmer. Gemeinsam - über ein „Gremium der Selbstbestimmung“ - entscheiden die Bewohner beziehungsweise deren rechtliche Vertreter darüber, welche Pflege- oder Betreuungsleistungen für die WG „dazugekauft“ werden. In der Praxis kann dies beispielsweise bedeuten, dass die Bewohner eine gemeinsame Haushaltshilfe engagieren. Seit Februar gibt es bereits eine solche ambulant betreute Wohngemeinschaft in Memmingerberg.

Ob der Landkreis derartige Wohnformen künftig finanziell unterstützt, ließ der Ausschuss noch offen und beauftragte die Verwaltung im Landratsamt damit, bis Jahresende mögliche Förderrichtlinien zu erarbeiten. Auf dieser Grundlage will der Ausschuss dann eine Entscheidung treffen.  

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 01.10.2024