Wählen - gelebte Demokratie
In Deutschland hat jeder Bürger und jede Bürgerin ab dem 18. Lebensjahr das Recht zu wählen. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch - es ist ein Ausdruck gelebter Demokratie.
Diese Wahlen stehen an:
- Bundestagswahl: 23. Februar 2025
- Kommunalwahlen in Bayern: 8. März 2026
Wahlvorschläge für die Bundestagswahl
Absofort können Wahlvorschläge für die Bundestagswahl 2025 eingereicht werden.
- Kreiswahlvorschläge können von Parteien und von Wahlberechtigten eingereicht werden.
- Eine Partei kann in jedem Wahlkreis nur einen Kreiswahlvorschlag einreichen.
- Die Vorschläge sind schriftlich einzureichen. Der späteste Termin für die Einreichung der Wahlvorschläge ist der 20. Januar 2025, 18 Uhr.
- Bitte lesen Sie vorab die Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen durch, die sich allerdings auf den ursprünglich geplanten Termin der Bundestagswahl bezieht. Die entsprechende Anpassung der Fristen an die vorgezogene Bundestagswahl können Sie hier herunterladen.
- Für den Wahlkreis 255 Memmingen-Unterallgäu können Wahlvorschläge an folgende Adresse gesendet werden:
Kreiswahlleitung
Landratsamt Unterallgäu
Bad Wörishofer Str. 33
87719 Mindelheim - Weitere Informationen gibt es unter Telefon (08261) 995293. Hier erhalten Sie auch die nötigen Formulare.