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Blauzungenkrankheit: Das ganze Unterallgäu wird Sperrgebiet

Blauzungenkrankheit: Das ganze Unterallgäu wird Sperrgebiet

Von: Veterinäramt/Pressestelle

Das Landratsamt Unterallgäu erlässt eine neue Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit. Ab Mitte nächster Woche (voraussichtlich ab 27. Februar) wird der gesamte Landkreis Unterallgäu Sperrgebiet. Bislang galt die Allgemeinverfügung nur für das westliche Unterallgäu. Grund für die Erweiterung sind weitere Krankheitsausbrüche in Baden Württemberg.

Wer für die Krankheit empfängliche Tiere hält, zum Beispiel Rinder, Schafe, Ziegen oder Gehegewild, für den gilt: Nicht geimpfte Tiere dürfen nur unter Auflagen in Gebiete außerhalb des Sperrgebiets transportiert werden. Schlachttiere müssen zwar nicht geimpft sein. „Sie dürfen aber nur unter bestimmten Bedingungen unmittelbar zu Schlachthöfen außerhalb des Sperrgebietes verbracht werden“, erklärt Amtstierarzt Dr. Hubert Rainer.

In der Allgemeinverfügung ist auch geregelt: Innerhalb des Sperrgebiets dürfen nur Tiere transportiert werden, die keine Symptome aufweisen. Außerdem dürfen im Bestand keine klinischen Anzeichen einer Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit vorliegen. Zusätzlich muss der Tierhalter eine Genehmigung für den Transport beim Veterinäramt beantragen. Die dazu erforderliche Tierhaltererklärung gibt es auf der Internetseite des Landratsamtes Unterallgäu.

„Grundsätzlich gilt: Weist ein Tier einschlägige Krankheitsanzeichen auf, muss unverzüglich das Veterinäramt informiert werden“, sagt Rainer. Zu den Symptomen zählen bei Rindern unter anderem Entzündungen der Zitzenhaut und der Schleimhäute im Bereich des Kopfes (Augen, Maul und Zunge).

Keine Sorgen muss sich der Verbraucher machen: „Für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Auch Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.“

Die Blauzungenkrankheit wurde 2006 erstmals in Deutschland festgestellt. Früher kam die Viruserkrankung vor allem in warmen Ländern wie der Türkei, Spanien oder Portugal vor. Übertragen wird diese nicht direkt von Tier zu Tier, sondern durch Stechmücken.

Die Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt veröffentlicht und steht im Internet unter www.unterallgaeu.de/blauzungenkrankheit zum Download bereit. Hier finden Sie auch weitere Informationen zu der Krankheit.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 10.10.2024