Tierseuchen

Tierseuchen durch vorbeugende Maßnahmen zu vermeiden beziehungsweise sie im Fall eines Ausbruchs zu bekämpfen, ist eine wichtige Aufgabe des Veterinäramts am Landratsamt Unterallgäu. Wesentlich für die Bekämpfung von Tierseuchen ist es, über den im Landkreis vorhandenen Tierbestand genau Bescheid zu wissen. Deshalb sind die Halter üblicher Nutztierrassen gesetzlich dazu verpflichtet, dem Veterinäramt ihre Tierhaltung zu melden. Diese Meldepflicht gilt auch für den Fall, dass sich wesentliche Änderungen im Tierbestand ergeben.
Seit dem Jahr 1997 ist die Infektion mit dem "Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1)" anzeigepflichtig. Besonders um bei der Vermarktung von Rindern konkurrenzfähig zu bleiben, wird BHV1 in Deutschland bekämpft. Seit Oktober 2011 ist Bayern BHV1-frei und fünfeinhalb Jahre später wurde schließlich in ganz Deutschland die BHV1-Freiheit erreicht. Die BHV1-Verordnung ist zuletzt am 7. Mai 2016 geändert worden. Zur Aufrechterhaltung ihres BHV1-Status müssen Rinderhalter weiterhin regelmäßige Untersuchungen durchführen lassen.
Fragen und Antworten
Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung der Wiederkäuer. Es erkranken insbesondere Schafe (einschließlich Mufflons) und Rinder, aber auch Ziegen. Die Erkrankung verursacht gerade bei Schafen sehr schwere Verläufe mit hohen Sterblichkeitsraten. Rinder erkranken in der Regel weniger schwer, es kommt aber häufig zu erheblichen, teilweise zu einem über Monate andauernden Rückgang der Milchleistung und Probleme mit der Fruchtbarkeit.
Die Tierseuche ist anzeigepflichtig.
Fragen und Antworten
- Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
- Informationen des LGL zum Verbringen von Tieren nach Bayern in Bezug auf Infektionen mit dem Blauzungen-Virus
- Leitfaden des LGL für die Eingabe von BT-Impfdaten in die HIT-Datenbank - Hinweise für Tierhalter
- Leitfaden des LGL für die Eingabe von BT-Impfdaten in die HIT-Datenbank - Hinweise für Tierärzte
- Stellungnahme der StIKo Vet zur Impfung empfänglicher Wiederkäuer gegen BTV-3
- Bayerische Tierseuchenkasse: Informationen zum Zuschuss zur Impfung gegen BTV-3
Die Bovine Virusdiarrhoe, kurz BVD genannt, ist eine weltweit verbreitete Virusinfektion des Rindes und führt in der Rinderhaltung zu massiven wirtschaftlichen Verlusten.
2011 begann die BVD-Bekämpfung in einem Pflichtverfahren. Seitdem dürfen Rinder in andere Bestände, auf Gemeinschaftsweiden, Ausstellungen, usw. nur noch verbracht werden, wenn sie einen Nachweis haben, dass sie auf das BVD-Virus mit negativem Ergebnis untersucht worden sind. So soll verhindert werden, dass sogenannte PI-Tiere (auch Virämiker genannt) entstehen oder in andere Bestände gebracht werden. Diese PI-Tiere sind Rinder, die dauerhaft mit dem BVD-Virus infiziert bleiben und als Dauerausscheider sehr viele andere Rinder anstecken. Vor allem müssen trächtige Rinder vor der Infektion geschützt werden, weil PI-Tiere nur durch vorgeburtliche Infektionen entstehen.
Seit Mitte 2016 gelten erhöhte Anforderungen, um auch eine Verbreitung des Erregers durch ungeborene infizierte Kälber und durch nur vorübergehend infizierte Tiere zu verhindern. Sobald in einem Bestand das BVD-Virus nachgewiesen wird, darf der Bestand automatisch für die folgenden 40 Tage keine Rinder mehr in andere Bestände abgeben.
Derzeit befindet Bayern sich im Anerkennungsverfahren als "BVD-freie Zone". Deswegen sind seit Mitte Mai 2021 Schutzimpfungen von Rindern gegen das BVD-Virus verboten. Der Landkreis Unterallgäu hat bereits seit Februar 2022 den Status "BVD-freie Zone".
Fragen und Antworten
Formulare und weitere Informationen finden Sie bei der Bayerischen Tierseuchenkasse.
- Grundlegende Informationen zur Bovinen Virusdiarrhoe (BVD) in Bayern finden Sie beispielsweise auf den Seiten des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Die Equine infektiöse Anämie (EIA) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Bekannt ist sie auch unter dem Namen „ansteckende Blutarmut der Einhufer“ (ABE). Empfänglich für diese Virusinfektion sind ausschließlich Tiere der zoologischen Familie Equidae, unter den Haustieren also Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel. Menschen und andere Tierarten sind nicht gefährdet.
Im Unterallgäu trat die EIA zuletzt im März 2010 auf. Es stellten sich zwei Pferde eines Bestandes als infiziert heraus. Die möglichen Übertragungswege in und aus dem Bestand konnten nicht mehr lückenlos aufgeklärt werden, weil Pferdebesitzer Tiere ohne Papiere oder Aufzeichnungen zu- und verkauft hatten und dadurch über die Herkunft beziehungsweise den Verbleib der Tiere keine Auskunft mehr geben konnten. Daher sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Viehverkehrsverordnung Anfang März 2010 geändert wurde und seitdem Equiden nur noch zusammen mit ihrem obligatorischen Equidenpass in einen Bestand aufgenommen werden dürfen.
Fragen und Antworten
Die Vogelgrippe, auch Geflügelpest genannt, ist eine Tierseuche, die vor allem bei Wirtschaftsgeflügel große Verluste verursacht. Sie breitet sich derzeit in Deutschland und auch Bayern immer weiter aus. Besonders gefährdet sind dabei vor allem Klein- und Hobbyhaltungen mit Geflügel, das sich viel draußen aufhält. Tot aufgefundene Vögel sollten nicht angefasst werden.
Fragen und Antworten
- Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
- Informationen des FLI (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) mit Infobroschüre über Schutzmaßnahmen in Kleintierhaltungen und Infografik über Schutzmaßnahmen
- Informationen des LGL mit Broschüre "Hobby-Hühnerhaltung"
- Informationen der Tierärztlichen Fakultät an der Ludwig-Maximilians-Universität München
Diese Erkrankung betrifft insbesondere Hasen, Kaninchen und Nagetieren - aber auch Hunde und Menschen können sich anstecken. In betroffenen Gebieten sollten Hunde deshalb an der Leine geführt werden.
Berühren Sie keine toten oder kranken Wildtiere!
Menschen infizieren sich vor allem bei direktem Kontakt mit erkrankten Tieren oder deren Ausscheidungen beziehungsweise beim Umgang mit Kadavern, etwa beim Enthäuten und Ausnehmen erlegten Wildes. Die Tularämie des Menschen ist daher in erster Linie eine Berufskrankheit von Jägern, aber auch von Köchen, Metzgern und Tierärzten.
Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine der schlimmsten Tierseuchen und ein Ausbruch ist für die Landwirtschaft ein großes Problem. Sie ist eine im höchsten Grade ansteckende, akut verlaufende, fieberhafte Viruserkrankung. Sie kann alle Klauentiere wie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Rot-, Reh- und Damwild befallen. Für den Menschen stellt die Maul- und Klauenseuche keine gesundheitliche Gefahr dar.
In Deutschland ist die Seuche nach 37 Jahren MKS-Seuchenfreiheit im Januar 2025 in einer Wasserbüffelherde in Brandenburg wieder ausgebrochen.
Deutschland hat deswegen seinen offiziellen Seuchenstatus „frei von MKS ohne Impfung“ verloren, mit negativen Folgen für den internationalen Handel mit lebenden Tieren und Lebensmitteln tierischer Herkunft (insbesondere bezüglich sogenannter Drittländer, also außerhalb der EU).
Aktuell liegen uns keine Informationen vor, dass die Seuche über den bekannten, aktuellen Ausbruchsbetrieb hinaus weiter verbreitet wurde. Wesentliche und wichtige Änderungen in der weiteren Entwicklung werden wir an dieser Stelle kurzfristig aktualisieren.
Fragen und Antworten
- Grundlegende Informationen zur Maul- und Klauenseuche in Bayern finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
- Merkblatt des LGL zur Biosicherheit in der Rinderhaltung
- Leitfaden des Landes Niedersachsen zu Biosicherheit in Rinderhaltungen.
Seit April 2008 gilt Deutschland bei der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) als tollwutfrei. Zuvor war die Krankheit vor allem bei Füchsen aufgetreten. Den letzten bekannten Wildtollwutfall bei einem Fuchs in Deutschland gab es im Jahr 2003. Damit dies auch so bleibt, sollten Haustiere gegen Tollwut geimpft werden. Zudem gelten verschiedene Bestimmungen für das Einführen von Haustieren aus Ländern außerhalb der EU, um die Einschleppung der Erkrankung zu unterbinden. Als Seuchengeschehen unabhängig von der Wildtollwut gibt es immer wieder einzelne Fälle bei Fledermäusen. Die Fledermaustollwut wird durch eigene, vom Erreger der klassischen „Fuchstollwut“ unabhängige Viren verursacht.
Fragen und Antworten
- Leitfaden "Biosicherheit in Rinderhaltungen" der Tierärztekammer Niedersachsen
- Informationen zu Entschädigungszahlungen und Beihilfen auf den Seiten der bayerischen Tierseuchenkasse
- Informationen zu Tierkrankheiten und Tierseuchen in Bayern auf den Seiten des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
- Internationale Tierseuchenkarte
- Friedrich-Loeffler-Institut (als Bundesoberbehörde unter anderem für die verschiedensten Untersuchungen, die Forschung auf dem Gebiet der Tierseuchen und die Aktualisierung der Rechtsvorschriften nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zuständig)
- Paul-Ehrlich-Institut (befasst sich mit der Prüfung und Zulassung von Impfstoffen und ähnlicher Arzneigruppen und treibt auf diesen Gebieten auch Forschung)
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz