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Bürgerbegehren "Kein Geld für Flughafengrundstücke" ist zulässig

Bürgerbegehren "Kein Geld für Flughafengrundstücke" ist zulässig

Von: Pressestelle

Das Bürgerbegehren „Kein Geld für Flughafengrundstücke“ ist zulässig. Nach dem Kreisausschuss stimmte jetzt auch der Unterallgäuer Kreistag zu. Das Gremium beschloss, dem Bürgerbegehren ein Ratsbegehren entgegenzustellen. Die Bürgerentscheide finden am Sonntag, 22. November, statt.

Für das Bürgerbegehren wurden laut Kreisverwaltung genügend Unterschriften abgegeben. Mit 5857 Unterschriften haben 5,27 Prozent aller Wahlberechtigten im Landkreis das Bürgerbegehren unterstützt. Nötig waren fünf Prozent, also 5559 Unterschriften. Obwohl die formalen Voraussetzungen damit unter anderem erfüllt waren, stieß das Bürgerbegehren auch auf Kritik. Diese bezieht sich auf die bei der Unterschriftensammlung verwendete Begründung (siehe unten).

Um dem Wähler eine Alternative zum Bürgerentscheid der Interessensgemeinschaft anzubieten, sprach sich der Kreistag für ein Ratsbegehren aus. So könne der Kreistag selbst aktiv um die Zustimmung der Bürger werben und seine Auffassung hierzu in angemessenem Umfang darlegen, hieß es in der Sitzung. Das bedeutet, dass auf dem Stimmzettel zwei Bürgerentscheide und eine Stichfrage stehen werden. Die Bürgerentscheide sind jeweils gültig, wenn zehn Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme für den jeweiligen Entscheid abgeben. Das sind im Unterallgäu rund 11.000 Bürger. Wird die erforderliche Beteiligung bei beiden Bürgerentscheiden erreicht, entscheidet die Mehrheit der Stimmen. Ist das Ergebnis widersprüchlich, entscheidet die Stichfrage.

Der Gestaltung des Stimmzettels, dem Termin für die Bürgerentscheide am 22. November und der dazugehörigen Bekanntmachung stimmte der Kreistag zu; ebenso einer Begründung, die erläutert, warum die Mehrheit des Kreistags einer Beteiligung an der geplanten Besitzgesellschaft sehr positiv gegenübersteht. Der Landkreis Unterallgäu will sich gemeinsam mit Allgäuer Städten und Landkreisen in eine Grundbesitzgesellschaft einbringen, die Grundstücke auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorsts Memmingerberg erwirbt und die Flächen entwickelt und vermarktet.

Kritik am Bürgerbegehren

Auf Kritik stieß die bei der Unterschriftensammlung verwendete Begründung des Bürgerbegehrens. Diese darf grundsätzlich keine wahrheitswidrigen Aussagen oder übertriebene Darstellungen und Zuspitzungen enthalten, mit denen Bürger fehlgeleitet werden. Folgende Kritikpunkte wurden aufgeworfen:  

  • Der Landkreis will sich mit 1,8 Millionen Euro an der Grundbesitzgesellschaft beteiligen - nicht, wie die Interessengemeinschaft behauptet, mit 2,45 Millionen Euro.
  • Die Begründung enthält keine Angaben darüber, dass sich die Bewertungsgrundlage der Grundstücke durch die Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen entscheidend geändert hat. Auf besagten Flächen besteht inzwischen Baurecht, der Allgäu Airport hat erheblich in die Infrastruktur investiert und über die neue Entlastungsstraße ist das Gelände inzwischen gut an die Autobahn angebunden. Damit hat sich der Wert der Flächen deutlich gesteigert. Außerdem hat die allgemeine Preisentwicklung im Immobilienbereich ebenfalls zu einer Wertsteigerung geführt.
  • Ebenfalls nicht erwähnt hat die Interessengemeinschaft: Eine Übernahme der Haftung der Besitzgesellschaft für Altlasten  soll vertraglich ausgeschlossen werden.
  • Entgegen den Behauptungen der Interessengemeinschaft sind die Grundstücke im Norden bereits weitgehend erschlossen. Die weitere Erschließung im Süden hängt von der künftigen Nutzung ab, die auch von den kommunalen Gesellschaftern bestimmt werde.
  • Große Teile der Flächen werden bereits genutzt und erzielen veritable Einnahmen. 

 

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 10.10.2024