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Kreistag fordert Änderungen an Klinikreform

Kreistag fordert Änderungen an Klinikreform

Von: Pressestelle

In einer Resolution fordert der Unterallgäuer Kreistag, dass der Bund am geplanten Krankenhausstrukturgesetz nachbessert. Die Erklärung wurde jetzt verabschiedet. Die kommunalen Kliniken im Allgäu befürchten massive Einschnitte durch das Gesetz, das 2016 in Kraft treten soll. Sie haben Sorge, dass sich die finanzielle Situation verschärft und Personal reduziert werden muss.

Franz Huber, Vorstand der Unterallgäuer Kreiskliniken, ging in der Kreistagssitzung auf die Auswirkungen der Klinikreform ein und gab bekannt, dass Ende vergangener Woche Änderungen am Gesetzentwurf angekündigt wurden. „Diese sind anzuerkennen, beseitigen aber nicht die grundsätzliche Unterfinanzierung der Krankenhäuser.“ Auch Landrat Hans-Joachim Weirather sagte, mit diesen Änderungen könne man nicht zufrieden sein: „Das ist nur eine partielle Rücknahme von eklatanten Verschlechterungen.“

Gegen diese Verschlechterungen wendet sich die Resolution. „Grundsätzlich besteht ein Konsens, dass eine Krankenhausreform notwendig ist, um die Rahmenbedingungen einer hochwertigen Patientenversorgung weiterentwickeln zu können“, heißt es darin. Bedauerlich sei jedoch, dass die Regierung mit dem Gesetzentwurf „den Erwartungen und Bedürfnissen der Krankenhäuser nicht  gerecht wird“. Das Ziel einer qualitativ hochwertigen, patientenorientierten Versorgung sei nur zu erreichen, wenn die notwendigen Ressourcen vorgehalten und finanziert werden würden.

Der Kreistag fordert in der Resolution unter anderem, dass die Finanzierung der tariflichen Personalkostensteigerungen sichergestellt und eine neue Grundlage für die Vergütung ambulanter Notfallbehandlungen geschaffen wird. Hier gebe es eine „eklatante Unterfinanzierung“. Kliniken-Vorstand Franz Huber erläuterte das mit Zahlen: In einem neutralen Gutachten sei festgestellt worden, dass die Kosten eines Falles in der Klinik durchschnittlich 126 Euro betragen. Es würden den Kliniken pro Fall aber nur 32 Euro erstattet. Für die Kreiskliniken bedeutet das „bei mehr als 10.000 ambulanten Notfällen pro Jahr eine Unterdeckung im hohen sechsstelligen Bereich von knapp einer Million Euro“, so Huber.

Die Resolution wird nun an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und die Bundestagsabgeordneten der Region geschickt. Die Idee, eine Resolution zu verfassen, kam von der CSU- und JWU-Fraktion im Kreistag. Die Allgäuer Landräte und Oberbürgermeister hatten bereits im Juni Alarm geschlagen. Sie wandten sie sich mit der Bitte an die Bundestagsabgeordneten, Änderungen am Gesetzentwurf herbeizuführen. Bei einem runden Tisch mit den Geschäftsführern der Kliniken trugen sie ihnen ihre Sorgen über die Auswirkungen des Gesetzes auf den ländlichen Raum vor.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 10.10.2024