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"Jäger sollen nicht auf Kosten sitzen bleiben" - Förderung erhöht

"Jäger sollen nicht auf Kosten sitzen bleiben" - Förderung erhöht

Von: Pressestelle

Jäger bekommen künftig für jedes erlegte und verwertbare Wildschwein 20 Euro. Das sind zehn Euro mehr als bisher. Das hat der Umweltausschuss des Unterallgäuer Kreistags nun einstimmig beschlossen. „Jäger, die ihrer Verpflichtung nachkommen und den Schwarzwildbestand regulieren, sollen nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben“, betonte Landrat Hans-Joachim Weirather.

Die Schwarzwildpopulation im Unterallgäu hat sich laut der Unteren Jagdbehörde am Landratsamt in den vergangenen 30 Jahren stetig erhöht. „Partiell ist die Schwarzwildpopulation regelrecht explodiert“, sagte Weirather. So hätten sich die Tiere inzwischen im gesamten Landkreis ausgebreitet. Um die Bejagung zu fördern und die Erschwernisse, die damit verbunden sind, abzumildern, erhalten Jäger seit zweieinhalb Jahren einen Zuschuss vom Landkreis. Diesen hat der Umweltausschuss nun angepasst. Wie Weirather erläuterte, müssen Jäger für die Untersuchung erlegter Tiere hohe Gebühren zahlen. „Der Zuschuss wird deshalb von der Jägerschaft gerne in Anspruch genommen.“

Geschossene Wildschweine müssten auf Fadenwürme (Trichinen) sowie auf die Belastung mit Radioaktivität (Becquerelwert) untersucht werden, bevor ein Jäger sie vermarkten dürfe, erklärte Sonja Stäger von der Unteren Jagdbehörde. Das koste insgesamt mindestens 20 Euro. Wird das Fleisch für den Verzehr freigegeben, erzielten die Jäger beim Wildbrethändler nur Preise von durchschnittlich etwa 1,50 Euro pro Kilogramm, so Stäger. „Das macht es für sie uninteressant, insbesondere in der Frischlingsklasse verstärkt einzugreifen.“ Dies sei aber nötig, da mit einer weiteren Ausbreitung der Tiere Wildschäden, Wildunfallzahlen und die Seuchengefahr zunehmen würden.

Die Förderung in Höhe von 20 Euro gibt es ab Juli. Das Antragsverfahren wurde vereinfacht. Revierinhaber erhalten den Zuschuss für jedes Wildschwein, das im Unterallgäu erlegt worden und verwertbar ist. Außerdem muss es in einer für den Landkreis zugelassenen Trichinenuntersuchungsstelle untersucht worden sein. Voraussetzung für den Zuschuss ist darüber hinaus, dass der jeweilige Jäger Mitglied in einem der fünf Arbeitskreise der Arbeitsgemeinschaft Schwarzwild ist und mit seinem Revier an den vom Arbeitskreis organisierten, revierübergreifenden Drückjagden teilnimmt. Die Arbeitsgemeinschaft Schwarzwild wurde im Landkreis Unterallgäu und der Stadt Memmingen gegründet, um durch eine koordinierte, intensive und auch revierübergreifende  Bejagung des Schwarzwilds einen weiteren Populationsanstieg zu verhindern. Für über dem Grenzwert mit Strahlen belastete und damit nicht verwertbare Tiere erhalten Jäger eine Entschädigung nach dem Atomgesetz.

Info: Viele weitere Informationen sind im Internet unter <link http: www.unterallgaeu.de schwarzwild>www.unterallgaeu.de/schwarzwild zu finden.

Zahlen und Fakten

  • 1986 gab es im Unterallgäu nur wenige einzelne Wildschweine. Im Jagdjahr 2015/2016 wurden im Landkreis bereits allein 931 Tiere erlegt.
  • Derart vermehrt hat sich das Schwarzwild unter anderem durch milde Winter, eine veränderte Anbaustruktur in der Landwirtschaft und Veränderungen im Waldbau.
  • Jedes im Unterallgäu erlegte Wildschwein hat im Jagdjahr 2015/2016 im Schnitt einen Schaden von 21 Euro angerichtet. Für Schäden an Mais und Getreide wurden rund 12.000 Euro Entschädigung gezahlt, für Schäden an Grünland waren es fast 8000 Euro.
Inhalt zuletzt aktualisiert am: 10.10.2024