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Kreistagsmitglieder wirken an Schöffenwahl mit

Kreistagsmitglieder wirken an Schöffenwahl mit

Von: Pressestelle

In diesem Jahr werden wieder Schöffen gewählt. Dabei handelt es sich um Bürger, die am Amts- und Landgericht in Memmingen als ehrenamtliche Richter tätig sind. Gewählt werden die Schöffen unter anderem von fünf sogenannten Vertrauenspersonen. Diese wiederum muss der Kreistag wählen, erläuterte Doris Back, Abteilungsleiterin am  Unterallgäuer Landratsamt, in der Sitzung des Kreisausschusses. Zur Wahl stellen sich Heidemarie Zacher, Andreas Tschugg, Margot Walser, Alfons Biber und Beppo Haller. Die Wahl findet in der nächsten Kreistagssitzung am 9. April statt. Durchgeführt werden soll diese nach dem Willen des Kreisausschusses von drei Mitarbeitern des Sachgebiets Kommunalrecht am Landratsamt. Neben fünf Vertrauenspersonen aus dem Kreistag und zwei Vertrauenspersonen, die der Memminger Stadtrat wählt, besteht der Wahlausschuss für die Schöffen aus einem Richter am Memminger Amtsgericht sowie dem Landrat oder einem von ihm beauftragten Verwaltungsbeamten.

Inhalt zuletzt aktualisiert am: 10.10.2024